Wieduwilts Woche

Das Bedrohungsgefühl steigtWarum steht die Vernichtung Israels in Deutschland zur Debatte?

29.11.2025, 07:42 Uhr 20221217-Hendrik-Wieduwilt-075-highres-finalHendrik Wieduwilt
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Auf einer Demonstration in Berlin im vergangenen September (Foto: picture alliance / Sipa USA)

Deutsche Gerichte schützen pro-palästinensische Aktivisten, auch wenn sie dem Nationalstaat des jüdischen Volkes öffentlich die Auslöschung wünschen. Das Bundesjustizministerium muss jetzt handeln.

Zu den preisgünstigsten Betroffenheitsübungen der zeitgenössischen Politik gehört das "#WeRemember"-Schildchen: Man hält es mit traurigen Äuglein in die Handykamera des Social-Media-Zuständigen, wenn es wieder an der Zeit ist, an den Holocaust zu erinnern. Der Kostenpunkt liegt im Cent-Bereich, es tut niemandem weh (außer vielleicht ein paar eifersüchtigen Aktivisten) und ist in wenigen Minuten erledigt.

Es hilft nur leider nicht: Antisemiten aller Couleur lassen sich davon nicht beeindrucken. Die Zahl der Übergriffe steigt seit Jahren drastisch. Juden fühlen sich in Deutschland "bedrohter als je zuvor", berichtete kürzlich der Ehrenvorsitzende der Jüdischen Gemeinde Münster, Sharon Fehr.

Die gesamte Debatte um Judenhass und Judenvernichtung ist seit dem Überfall des 7. Oktobers eher in eine andere Richtung gerückt. Neben den Gefahren des Antisemitismus debattiert man mit hochengagiertem Intellektualismus über die Gefahren des Antisemitismusvorwurfs. Antisemitismus, so war kürzlich im NDR-Magazin "Panorama" zu hören, könne schließlich missbraucht werden, um Kritik abzuwehren.

Der entzionisierte Globus als Ziel

Dass der Antisemitismusvorwurf durchaus verwendet werden kann, um Kritik an der israelischen Regierung zu delegitimieren, ist natürlich richtig. Aber das, was wir in Hörsälen und auf deutschen Straßen sehen, ist kein Gemäkel an Benjamin Netanjahu und seinem Kabinett. Es ist "Israelkritik": Kritik am Staat als Ganzem.

Wer etwa "From the River to the Sea" skandiert, signalisiert damit Gebietsansprüche, die jeder Trottel mit einem Atlas nachvollziehen kann. Ob der Spruch nun Hamas-Kennzeichen (also strafbar) ist oder nicht: Wer so etwas ruft, wünscht sich einen entzionisierten Globus.

Neu ist das alles nicht. Lupenreiner Antisemitismus zieht sich immer wieder neue Gewänder an, um den Schmuddelgeruch loszuwerden. Da heißt es dann, man hasse keine Juden, sei allerdings "Anti-Zionist". Klingt irgendwie korrekter, ist aber ein unmissverständliches Signal: Den Nationalstaat des jüdischen Volkes, Israel, wollen wir nicht.

Man kennt ja seine Pappenheimer

Die deutsche Rechtslage ermuntert geradezu, sämtliche Chiffren fahren zu lassen und direkt zum Punkt zu kommen, nämlich die Vernichtung Israels herbeizuprotestieren. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster vor einer Woche, man dürfe nicht generell untersagen, das Existenzrecht Israels (oder sonst eines Staates) zu leugnen (Az.: 15 B 1300/25). Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine pro-palästinensische Demo, der das Polizeipräsidium Düsseldorf im Vorwege die nicht allzu kecke Auflage gemacht hatte, bitteschön nicht das Existenzrecht Israels zu leugnen. Man kennt ja seine Pappenheimer.

Ein bisschen verboten war außerdem die Parole "There is only one state - Palestine 48", eine nicht eben missverständliche Formulierung, die gleichfalls mit Inbrunst auf deutschen Straßen jüdischen Mitbürgern in die Gesichter gebrüllt wird, was womöglich zum steigenden Bedrohungsgefühl beitragen könnte, auch in Münster.

Diese Parole durfte, so lautete die Anordnung der Polizei, nur einmal zu Beginn gesagt werden - Israelvernichtung, wenigstens ein bisschen. Doch schon das war zu streng: Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, man müsse sich kritisch mit der Staatsgründung Israels auseinandersetzen dürfen, ebenso unterliege die "Forderung nach einer friedlich zu vollziehenden Veränderung bestehender Verhältnisse" der Meinungsfreiheit.

"Schutzlücken" schließen - aber wann?

Die "bestehenden Verhältnisse" meinen wohl den Staat Israel, wie man den "friedlich" wegverändern könnte, ließen die Richter offen. Aber man kann dem Oberverwaltungsgericht keinen Vorwurf machen - es hat ja Recht: Man darf in Deutschland, dem Land der Täter, durchaus zur Vernichtung des Staates aufrufen, der nach dem Holocaust zum Schutz der Juden errichtet wurde.

Das irritiert, denn der Gesetzgeber ist sonst extrem fleißig, beim Verschärfen des Strafrechts, ob es um Politikerbeleidigungen geht, das Fotografieren unter den Rock oder sogar das Fotografieren eines Frauenhinterns an sich. Der Staat fahndet nach "Strafbarkeitslücken", als würde er einen Fahrradschlauch abdichten, nimmt den maximalen Antisemitismus aber hin: den Wunsch nach der Auslöschung Israels. Warum?

Justizminister der Länder sind einen Schritt weiter: Aus Hessen etwa kommt schon länger die Forderung, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Die Justizministerkonferenz im November 2023 produzierte immerhin die rührende Schlagzeile, man gebe ein "klares Bekenntnis zum Existenzrechts Israels", was den anwesenden Botschafter freute. Man wolle "Schutzlücken" schließen, hieß es.

Staatenvernichtung verbieten!

Passiert ist seither nichts. Und im Bundesjustizministerium will man das auf absehbare Zeit auch nicht ändern. Gearbeitet werde gerade an nichts, heißt es auf Anfrage.

Die verfassungsrechtliche Lage ist kompliziert, sagen Fachleute. Ist sie das? Ja, die Meinungsfreiheit darf nur durch "allgemeine" Gesetze eingeschränkt werden. Einfach gesagt: Man darf keine Inhalte verbieten. Daraus kann man ablesen, dass man nicht den Vernichtungsruf gegenüber Israel verbieten dürfe, wohl aber den Vernichtungsruf gegenüber anderen Staaten, egal, um welche es sich handelt.

Meinetwegen: Verbietet den Ruf nach Staatenvernichtung insgesamt! Wozu soll man die Vernichtung eines anderen Staats herbeidemonstrieren dürfen?

Juristischer Klimmzug - wenn man denn will

Andererseits ist Israel eben nicht irgendein Drittstaat, sondern mit der deutschen Geschichte verbunden. Und wenn es um unsere braune Vergangenheit geht, lassen sich meist juristische Türen öffnen, die eigentlich fest verschlossen schienen. So hat das Bundesverfassungsgericht erlaubt, dass das Strafrecht die Billigung der NS-Herrschaft verbietet. Und übrigens ist auch die Holocaust-Leugnung nicht "allgemein" - Völkermorde anderenorts dürfen Deutsche nämlich leugnen, von morgens bis abends.

Unsere Rechtsordnung kennt den Schutz des Friedens schon. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs wurden immerhin Menschen für "Z"-Symbole bestraft, weil darin die "Billigung" eines Völkerrechtsverbrechens hineininterpretiert wurde. Aber der Aufruf zur Auslöschung Israels soll weiterhin legal sein? Hier stimmt etwas nicht.

Es ist eine Frage der Entschlossenheit. Karlsruhe hat auch das Verbot, die NS-Herrschaft zu billigen, durchgewunken - "angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht hat". Das war ein juristischer Klimmzug.

So etwas ist deutlich schwerer, als ein "#WeRember"-Schildchen hochzuhalten - aber es geht. Wenn man denn will.

Quelle: ntv.de

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