Kandidatur vor dem Aus?Urteil: Le Pen muss für ein Jahr eine Fußfessel tragen

Das Pariser Berufungsgericht verurteilt die rechtsnationale Marine Le Pen unter anderem zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel. Damit könnte sie theoretisch kommendes Jahr bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten - praktisch wird das allerdings schwierig.
Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt - die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings verkürzt. Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen.
Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Dies dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Das Urteil lässt somit neue Zweifel aufkommen, ob Le Pen im kommenden Jahr für das höchste Staatsamt in Frankreich kandidieren wird.
Eigentlich hat Le Pen gute Chancen
Als entscheidendes Datum für das Recht, sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist und die Wahl im kommenden April stattfindet, hätte sie die Buße bis dahin abgesessen, da das Gericht einen Großteil der Strafe auf Bewährung aussetzte.
Einige Einschränkungen bleiben aber: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, ist selbst unter Juristinnen und Juristen nicht klar, ob weiterhin wie in erster Instanz geurteilt gilt, dass die Unwählbarkeit sofort angewendet wird. Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgerichts noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht, könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen.
Und auch die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den verurteilten drei Jahren zwei auf Bewährung, und eins darf sie zu Hause mit Fußfessel verbringen. Doch mit einer Fußfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die mitunter sprunghafte Le Pen, die unbedingt Präsidentin werden will, dabei bleibt, wird sich zeigen.
Politische Gegner fürchten Le Pen mehr als ihren Schützling
Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich schlimmer hätte ausfallen können, ist es ein massiver Schlag. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung von sich gewiesen. Nun erklärt ein Gericht sie wenige Monate vor der für sie so wichtigen Präsidentschaftswahl für schuldig. Noch am Abend will die langjährige Führungsfigur der Partei Rassemblement National bekannt geben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen wird oder nicht.
Klar ist: tritt Le Pen nicht selbst an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella in den Ring schicken. In den Umfragen hat der gerade einmal 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.
Bardella oder Le Pen - die Personalie wird auch den Wahlkampf des Rassemblement National stark beeinflussen. Le Pen könnte sich als Märtyrerin, als Opfer der von ihr heftig angegriffenen Justiz und als Phönix auferstanden aus der Asche inszenieren. Bardella hingegen würde das RN als einen Neuanfang darstellen. Doch ob er das Umfragehoch beibehalten könnte, ist noch schwer abzusehen. Der Jungspund ist mitunter unsicher; die politischen Gegner sind sich einig darin, dass Le Pen die deutlich gefährlichere Gegenspielerin wäre.
Vorwurf: Assistenten arbeiteten für Partei
Abzuwarten bleibt, wie viel Profit die Partei aus dem Prozess wird ziehen können. Das Verfahren drehte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannter Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten bekamen, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hätte die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.
In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Auch in Berufung hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Le Pens Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Ihre Hoffnung wurde enttäuscht, doch ob Le Pen ihren Traum davon, an Frankreichs Staatsspitze zu stehen, damit aufgibt, wird sich erst noch zeigen.