Baden-Württemberg"Mangelnde Empathie" - Lebenslang für Mord an Ex-Chef

Der Fall hatte in Rheinfelden für Erschütterung gesorgt. Ein Gastwirt wird brutal mit einem Hammer getötet. Nun erhält ein ehemaliger Angestellter eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Freiburg (dpa/lsw) - Regungslos und mit leerem Blick verfolgt der 29-Jährige die Verkündung des Urteils vor dem Landgericht Freiburg. Die Kammer verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mord an seinem ehemaligen Chef. Die Vorsitzende Richterin sprach von ausgeprägt "mangelnder Empathie", der Verurteilte zeige sich vom qualvollen Tod seines Opfers und auch seinem eigenen Schicksal emotional völlig unberührt.
Warum der Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit an jenem Morgen im vergangenen Oktober seinen ehemaligen Chef in dessen Lokal in Rheinfelden (Landkreis Lörrach) aufsuchte und brutal tötete, ist nach wie vor unklar. Über mehrere Monate war er dort Kellner. Sechs Wochen vor der Tat hatte der 29-Jährige die Kündigung bekommen - die er laut Gericht nach einer zuvor verweigerten Gehaltserhöhung selbst von dem 50-Jährigen gefordert hatte, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Tat bis zuletzt bestritten
Bis zuletzt bestritt der 29-Jährige die Tat trotz zahlreicher Indizien, die der Kammer zufolge keinen Zweifel an seiner Schuld ließen. Demnach war die Tat nahezu vollständig auf den Aufnahmen der Überwachungskameras im Lokal zu sehen. Auch wenn die Bildqualität keine eindeutige Identifikation des Gesichts des Mannes hergab, hätten die optischen Ähnlichkeiten stark auf ihn hingedeutet.
Weitere Indizien waren unter anderem, dass er seinen Schlüsselbund mitsamt Wohnungsschlüssel am Tatort zurückließ und seine DNA-Spuren dort gefunden wurden. Sein Mitbewohner identifizierte außerdem die Tatwaffe als seinen Hammer, der aus dem Werkzeugkasten daheim gefehlt hatte. Dazu kam, dass das Smartphone des 29-Jährigen demnach genau im Zeitfenster der Tat mit dem WLAN des Lokals verbunden war.
Mordmerkmal Heimtücke
Als erwiesen sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke. Das Opfer habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Angriff gerechnet. Der 29-Jährige hat demnach einen Schlosserhammer von zu Hause mitgenommen und in der Tasche seines Kapuzenpullis verborgen, als er das Lokal aufsuchte. Dabei habe er ein Zeitfenster vor Ladenöffnung gewählt, bei dem er wusste, dass der Wirt noch allein im Lokal sein wird.
Auf den Aufnahmen der Überwachungskameras sei zu sehen gewesen, wie der Afghane sich vor dem Angriff mehrfach umschaut und sich vergewissert, dass niemand sonst im Lokal ist. Als das Gespräch zwischen den beiden den Aufnahmen nach scheinbar endete und der 50-Jährige ihm den Rücken zuwandte, schlug der 29-Jährige ihm mehrfach wuchtig mit dem Hammer auf den Kopf. Insgesamt soll er der Rechtsmedizin zufolge zwischen 60 und 70 Mal zugeschlagen haben, davon dutzende Male auf den Kopf.
Opfer starb am Geburtstag der Ehefrau
Das Opfer galt dem Gericht zufolge als "herzensguter Mensch". In dem Lokal arbeitete er demnach seit mehr als zehn Jahren, zwischenzeitlich mit seiner Ehefrau zusammen. Als diese schwer krank wurde, spendete er ihr eine Niere. Das Paar sei einander tief verbunden gewesen, führte die Richterin aus.
Die Witwe verfolgte die Urteilsverkündung sichtlich emotional im Saal. Sie trat als Nebenklägerin auf und sagte in dem Fall als Zeugin aus. Ihr Mann wurde demnach an ihrem Geburtstag getötet. Sie sei schwerst traumatisiert, leide seitdem unter Depressionen.
Deshalb entschied die Kammer, dass der 29-Jährige zusätzlich zu seiner Freiheitsstrafe insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe des Opfers zahlen muss: 15.000 Euro an die Frau selbst und 10.000 Euro für das Leid ihres Mannes vor seinem Tod. Außerdem sprach das Gericht der seit Jahren schwer kranken Witwe eine bislang nicht bezifferte monatliche Unterhaltsrente zu. Ihr Mann hatte mit dem Restaurant den gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten.
Auch mit der Frage der Schuldfähigkeit des Mannes beschäftigte sich die Kammer ausführlich. Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt demnach Restsymptome einer nicht mehr aktiven schizophrenen Episode für möglich. Zur Aufhebung oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit reiche das jedoch nicht aus. Das geordnete und zielgerichtete Verhalten des 29-Jährigen sowohl vor als auch nach der Tat spreche dagegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.