BayernJVA-Mitarbeiter sollen auf nackte Frau eingetreten haben

Vor rund anderthalb Jahren wurde der Skandal um mutmaßliche Misshandlungen in der JVA Augsburg bekannt – nun stehen Mitarbeiter eines anderen bayerischen Gefängnisses vor Gericht.
München (dpa/lby) - Am Amtsgericht München beginnt am Dienstag (9.30 Uhr) ein Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen. Die beiden Männer sollen in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) München auf eine nackte Frau eingeschlagen und eingetreten haben.
Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem sogenannten bgh, einem besonders gesicherten Haftraum. Obwohl sie ganz ruhig in dem Raum gesessen habe, sollen die beiden Männer auf sie losgegangen sein. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben.
Außerdem soll ihr das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau nach Angaben der Ermittler angezogen und in ein anderes Gefängnis verlegt. Es soll Zeugen für den Vorfall geben.
Die beiden Männer sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt, das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. März fallen.
Ähnlichkeiten mit Augsburg-Gablingen
Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der die bayerische Justiz beschäftigt. Rund eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger JVA Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben.
Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. Insgesamt 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume (bgh) im Fokus.