BayernSchmid: Seit 2021 Mehr als 4.000 Antisemitismus-Ermittlungen

Wechsel nach fünf Jahren: Die bayerische Justiz hat einen neuen zentralen Antisemitismusbeauftragten. Zeit für eine Bilanz - mit erschreckenden Zahlen.
München (dpa/lby) - Der scheidende zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, hat seit seinem Amtsantritt vor fünf Jahren in mehr als 250 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Am Ende hat er in dieser Zeit 38 Anklagen erhoben und 32 Verurteilungen erreicht. Bayernweit wurden sogar mehr als 4.000 Ermittlungsverfahren geführt. Diese Zahlen nannte Justizminister Josef Schmid (CSU) in München bei der Amtseinführung von Francks Nachfolger, Staatsanwalt David Beck. Dieser war bisher als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz federführend für die Verfolgung von Hass-Delikten verantwortlich.
Francks Bilanz sei "angesichts der häufig großen Komplexität dieser besonders herausgehobenen Verfahren bereits für sich genommen beeindruckend", sagte Schmid. Franck habe sich aber auch darüber hinaus mit unermüdlichem persönlichem Engagement für die Bekämpfung von Antisemitismus eingesetzt. Unter seiner Leitung habe sich das Amt zu einem bundesweit beachteten Erfolgsmodell entwickelt, betonte der Minister.
Posten gibt es seit 2021
Das Amt des zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz war im Oktober 2021 geschaffen worden, es ist bei der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Der zentrale Antisemitismusbeauftragte ist bayernweit für Ermittlungsverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten von besonderer Bedeutung zuständig.
Zudem arbeitet der zentrale Antisemitismusbeauftragte eng mit den allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften zusammen. Diese hätten zwischen 2021 und 2025 insgesamt 4.098 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten geführt und 942 Verurteilungen erreicht, berichtete Schmid.
"Mein Ziel bleibt es, das Vertrauen der Menschen jüdischen Glaubens in die bayerische Justiz weiter zu festigen", sagte Schmid und betonte: "Nach dem Wechsel gilt, was vor dem Wechsel galt: Die bayerische Justiz steht unverbrüchlich an der Seite unserer jüdischen Bürgerinnen und Bürger."