BayernWofür Bayern ihr Geld ausgeben

An vorderster Stelle kommt das Wohnen - und dann? Auto, Essen oder Freizeit?
Fürth (dpa/lby) - Am meisten Geld geben die Menschen in Bayern für das Wohnen aus. Auch wenn die Anteile je nach Region schwanken dürften, ist dieser Bereich die klare Nummer eins bei den Konsumausgaben, wie das Landesamt für Statistik mitteilt. Inklusive Instandhaltung und Energiekosten machte er 2024 im Schnitt 35,8 Prozent der Konsumausgaben der bayerischen Privathaushalte aus. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.
Auf Platz zwei folgt der Bereich Verkehr - also alles vom Autokauf über den Besuch an der Tankstelle bis hin zum ÖPNV-Ticket. Er kam 2024 auf 14,2 Prozent. Angesichts der aktuellen Spritpreise könnte dieser Wert inzwischen ein Stück höher sein. Ein extremer Ausschlag ist aber nicht zu erwarten, denn sosehr die Fahrt zur Tankstelle viele Verbraucher derzeit auch schmerzt: Rechnet man alle Kosten des Autofahrens zusammen, ist der Effekt der gestiegenen Spritkosten überschaubar.
Nahrungsmittel auf Platz drei
Auf Platz drei lag 2024 der Nahrungsmitteleinkauf mit 13,3 Prozent der Konsumausgaben. Rang vier geht an die Aufwendungen für Freizeit, Kultur und Sport mit 9,5 Prozent.
Bei letzteren zeigt sich laut Landesamt ein deutlicher Unterschied in Abhängigkeit vom Einkommen: Während es bei ärmeren Haushalten nur 5,8 Prozent des niedrigeren Einkommens sind, geben wohlhabendere Haushalte von ihrem höheren Einkommen auch noch mit 10,3 Prozent einen größeren Anteil aus. In absoluten Zahlen sind das 76 Euro pro Monat bei Haushalten mit weniger als 1.300 Euro und 536 Euro bei Haushalten mit mehr als 5.000 Euro. Im Durchschnitt waren es 335 Euro monatlich für Sport, Kultur und Freizeit - bei gesamten Konsumausgaben von 3.510 Euro im Monat.
Das Landesamt für Statistik sucht derzeit noch Haushalte, die bereit sind, einen Monat lang ihre Ausgaben zu dokumentieren - insbesondere solche mit weniger als 1.250 Euro Einkommen, Haushalte mit volljährigen Kindern, Mehrgenerationenhaushalte und Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist.