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Berlin & BrandenburgFeuerwehr im Einsatz - Waldbrandgefahr verschärft sich

12.08.2026, 11:17 Uhr
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Angespannte Lage für Brandenburgs Wälder: Angesichts der anhaltenden Trockenheit verschärft sich die Waldbrandgefahr. Im Süden Brandenburgs rückte die Feuerwehr aus.

Bad Liebenwerda/Potsdam (dpa/bb) - Trockenheit und erwartete Hitze von bis zu 35 Grad sorgen vor allem ab Freitag für eine angespannte Lage in Brandenburgs Wäldern. Die derzeit herrschende mittlere Waldbrandgefahr (Stufe 3) wird sich laut Deutschem Wetterdienst (DWD) verschärfen.

Ab Freitag dürfte sich die Landkarte überwiegend rot färben, das bedeutet die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4. Im Süden Brandenburg ist laut DWD-Einschätzung sogar die höchste Stufe möglich. Regen ist vorerst nicht in Sicht. Das Niedrigwasser in Flüssen hält an.

Waldbrand im Süden Brandenburgs

Rund 80 Feuerwehrkräfte mussten am Dienstagabend wegen eines Waldbrandes in Bad Liebenwerda (Elbe-Elster-Kreis) ausrücken. Im Ortsteil Zeischa waren rund 2,2 Hektar betroffen, wie die Regionalleitstelle Lausitz sagte. Die Feuerwehr war mehrere Stunden im Einsatz, um die lodernden Flammen zu löschen.

Zeischa ist ein Naherholungsgebiet, durch das die Schwarze Elster fließt. Der Fluss ist teils ausgetrocknet: Bei Senftenberg im Kreis Oberspreewald-Lausitz waren Erdreich und Wiese statt Wasser im Flussbett zu sehen.

Was ist im Wald und am See zu beachten?

Brandenburg gilt wegen ausgedehnter Kiefernwälder, geringem Niederschlag und leichter Sandböden als Bundesland mit besonders hoher Waldbrandgefährdung.

Feuer ist im Wald verboten. Es darf nicht gegrillt werden im Wald oder in Waldnähe, auch Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das gilt auch an Ufern von Waldseen, wie es in den Hinweisen des Umwelt- und Forstministerium heißt. Geregelt sind die Vorschriften im Waldgesetz des Landes Brandenburg.

Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen auch nicht aus dem fahrenden Auto geworfen werden. Fahrzeuge dürfen nicht in Waldeinfahrten parken, um Feuerwehr und Rettungsdienst bei einem Einsatz nicht zu behindern. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und nicht auf trockenem Gras abgestellt werden.

Quelle: dpa

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