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Berlin & BrandenburgLandrat lenkt ein: Stichwahl in Strausberg kommt

13.03.2026, 14:11 Uhr
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Wahlkrimi in Brandenburg: Ein Gericht erklärt den Stopp der Oberbürgermeisterwahl in Strausberg für rechtswidrig. Der Landrat verzichtet auf eine Beschwerde und setzt jetzt eine schnelle Stichwahl an.

Strausberg (dpa/bb) - Nach langem Hickhack und Streit vor Gericht gibt es nun doch eine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt in Strausberg. Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte die Wahl wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten gestoppt, musste vor dem Verwaltungsgericht aber eine Niederlage einstecken. Der Landkreis teilte mit, dass er der Entscheidung des Gerichts folge und keine Beschwerde einlegen werde. Landrat Schmidt werde den Stichwahl-Termin für den 29. März festsetzen. Ein Ende des Streits ist damit aber nicht in Sicht.

Die Absage der Stichwahl in Strausberg war nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) rechtswidrig. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner erfolgreich gegen das Eingreifen von Landrat Schmidt gewehrt. Ursprünglich hätte die Stichwahl am 15. März erfolgen sollen.

Landrat sieht brisante Konstellation bei Behandlung von Wahlbriefen

Der Landrat vermutet Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Hauptwahl im Februar. Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befand sich in einer Postfiliale, die der Bürgermeisterkandidat Hübner betreibt. Dieser habe so Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt, hatte Landrat Schmidt gesagt. Hübner weist den Verdacht der Wahlmanipulation zurück.

Der Landrat entschied auf Empfehlung der von ihm beauftragten Anwaltskanzlei keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG 4 L 160/26) einzulegen, wie es hieß. Sie seien sich einig, dass "unter Umständen" eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen der Besonderheiten des Falles Erfolg haben könnte.

Nachwahl soll schnell folgen

Derzeit gehe es aber nicht um die Klärung von Rechtsfragen, sondern darum, "schnellstmöglich einen Termin für die Stichwahl in Form einer Nachwahl festzusetzen". Die Bürgerinnen und Bürger und die Stadt Strausberg hätten zu Recht ein Interesse, dass sie ohne weitere Verzögerungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Entscheidung über das Bürgermeisteramt treffen könnten. Die Stadt Strausberg kündigte an, kommende Woche eine Mitteilung dazu zu machen.

Der Bürgermeisterkandidat Hübner hatte im ersten Wahlgang im Februar mit einem Anteil von 22,5 Prozent die meisten Stimmen erhalten. Knapp dahinter lag Kandidatin Annette Binder, ebenfalls parteilos, mit einem Anteil von 21,2 Prozent.

Anwalt: Gerichtliche Überprüfung nach Stichwahl möglich

Der Anwalt des Landrates, Dominik Lück, sagte der dpa, es sei nach der Stichwahl erneut mit Wahleinsprüchen gegen die Hauptwahl zu rechnen. Diese würden zunächst von der Stadtverordnetenversammlung behandelt. Im Anschluss sei eine gerichtliche Überprüfung möglich, so Lück.

Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Es fanden Durchsuchungen statt. Nähere Angaben wollte die Behörde bislang nicht machen.

Der Landrat hatte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor. Der Landrat argumentierte, er habe mit der Wahlabsage mögliche Zweifel an der Integrität des Wahlverfahrens frühzeitig ausräumen wollen.

Quelle: dpa

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