Hamburg & Schleswig-HolsteinLandtag gibt Verfassungsschützern mehr Rechte

Verfassungsschützer in Schleswig-Holstein dürfen künftig mehr Daten auswerten, Konten einsehen und Wohnungen überwachen – mit neuen Regeln und Kontrolle durch das Parlament.
Kiel (dpa/lno) - Mit großer Mehrheit hat der Landtag nach 30 Jahren die Grundlagen des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein reformiert. Die mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und FDP und beschlossene Gesetzesnovelle gibt den Mitarbeitenden des Verfassungsschutzes mehr Werkzeuge an die Hand. "In der Sache ist ein weitestgehender Konsens zwischen den Fraktionen von Koalition und Opposition erreicht worden", sagte Bildungsministerin Dorit Stenke in Vertretung der erkrankten Innenministerin Magdalena Finke (beide CDU).
Je stärker die Befugnisse der Verfassungsschützer in Grundrechte eingriffen, desto höher müssten die Anforderungen an ihre Anwendung und an ihre Kontrolle sein. "Der Entwurf zieht deshalb klare rechtsstaatliche Grenzen", sagte Stenke. "Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz." Die Gesellschaft erlebe Bedrohungen von innen und von außen.
"Demokratische Institutionen werden angegriffen, staatliche Handlungsfähigkeit wird infrage gestellt und gezielte Desinformation versucht, das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat zu erschüttern", sagte Stenke. Wer die Menschen in Schleswig-Holstein vor Verfassungsfeinden schützen wolle, brauche zeitgemäße, verlässliche und sichere rechtliche Grundlagen. Es gehe um Handlungsfähigkeit und Kontrolle. "Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem unserer Demokratie."
Das sagt die Opposition
Für den SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook bleiben die automatische Datenauswertung und die KI-gestützte Analyse der schwierigste Teil der Reform. "Aber wer von uns versteht eigentlich wirklich, was ein fortgeschrittenes KI-Analysewerkzeug mit hochkomplexen Daten anstellt, welche Zusammenhänge es herstellt, welche Schlussfolgerungen es nahelegt und welche Schranken tatsächlich notwendig sind, damit es innerhalb dessen bleibt, was wir als Gesetzgeber an der Stelle erlauben wollen?" Selbst in einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung bleibe die konkrete technische Funktionsweise am Ende ein Stück weit eine Blackbox. "Wir können heute kaum jede Möglichkeit einer Software vorhersehen, zumal diese Software noch nicht einmal beschafft ist zum jetzigen Zeitpunkt, was die Regelung nicht einfacher macht. Und umso wichtiger ist die Kontrolle."
Der FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz betonte, "der Verfassungsschutz kriegt jetzt deutlich mehr Möglichkeiten, auch in Wohnungen abzuhören, auch KI einzusetzen". Aber ganz anders als etwa im Gesetz wie in Nordrhein-Westfalen mit Richtervorbehalten. "Mit der Tatsache, dass nicht nur die Exekutive entscheidet und der Verfassungsschutz, sondern dass unabhängige Richter darauf gucken und dann sagen: Jawohl, bei diesem Abwägungsprozess, da gehen wir mit."
Der SSW stimmte hingegen nicht zu. Zwar begrüße ihre Fraktion, dass es bei vielen Maßnahmen einen Richtervorbehalt gebe, sagte die Innenpolitikerin Sybilla Nitsch. "Insgesamt sehen wir als SSW-Fraktion aber weiterhin erhebliche Kritikpunkte und zu weitgehende Befugnisse. Denn mehr Befugnisse machen den Dienst nicht zwangsläufig stärker."
Kernpunkte
Neue Befugnisse erhalten die Verfassungsschützer etwa bei der Finanzermittlung. Künftig dürfen sie Kontostamm- und Kontoverkehrsdaten abfragen sowie Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) automatisch auswerten - beispielsweise in extremistischen Foren. Neu ist die Wohnraumüberwachung, allerdings in engen Grenzen. Der Einsatz von Vertrauenspersonen steht künftig unter Richtervorbehalt. In eng begrenzten Ausnahmefällen darf der Verfassungsschutz künftig auch Kinder ins Visier nehmen. Zudem stärkt die Reform die Rolle des parlamentarischen Kontrollgremiums. Dies erhält zusätzliche Befugnisse wie Akteneinsichts- und Zugriffsrechte.