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Hamburg & Schleswig-HolsteinNachbar mit Beil erschlagen - Täter in Klinik eingewiesen

13.03.2026, 12:48 Uhr
Das-Urteil-im-Prozess-um-die-Ermordung-eines-62-Jaehrigen-mit-einem-Beil-wurde-bereits-am-zweiten-Verhandlungstag-verkuendet

Im Hausflur einer Doppelhaushälfte wird ein Mann von einem Nachbarn mit einem Beil erschlagen. Der Täter leide unter einem krankhaften Wahn und sei schuldunfähig, stellt das Gericht fest.

Hamburg (dpa/lno) - Ein halbes Jahr nach der Ermordung eines 62-Jährigen mit einem Beil in Hamburg-Moorwerder hat das Landgericht den Täter in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 42 Jahre alte Beschuldigte sei bei der Tat am 29. September vergangenen Jahres schuldunfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner in der Urteilsbegründung. Der Ukrainer leide nach Feststellung eines Sachverständigen seit längerem unter einer paranoiden Schizophrenie.

Mindestens sieben Hiebe mit dem Beil

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich der 42-Jährige im Hauseingang einer Doppelhaushälfte von hinten seinem Nachbarn genähert und ihm mit einem Beil auf den Kopf geschlagen. Nachdem der 62-Jährige zu Boden gefallen war, soll der Beschuldigte sich auf ihn gekniet und noch mindestens sechs weitere Male auf ihn eingeschlagen haben. Dabei brach er ihm mehrere Rippen und zertrümmerte ihm den Schädel. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer am Tatort starb.

Noch am selben Abend kurz vor Mitternacht soll der Beschuldigte zur Polizei gegangen sein und sich gestellt haben. Daraufhin wurde er festgenommen. Im Rahmen der Ermittlungen fanden Beamte der Wasserschutzpolizei am Elbufer in unmittelbarer Nähe des Tatorts die mutmaßliche Tatwaffe.

Freundschaftliches Verhältnis verschlechterte sich

Der Getötete habe mitten im Leben gestanden, sagte Rechtsanwältin Claudia Krüger, die dessen Sohn als Nebenkläger vertrat. Der 62-Jährige habe ein Fuhrunternehmen für Kunstgegenstände und Antiquitäten betrieben. Anfangs habe er ein freundschaftliches Verhältnis zu seinem Nachbarn gehabt, ihn sogar unterstützt. Irgendwann sei das Verhältnis schwieriger geworden, dabei sei es aber um "Nickligkeiten" wie Lautstärke und Müll gegangen. "Die Tat hat sich für Außenstehende nicht angekündigt", sagte Krüger. Der Beschuldigte sei vorher nie in Behandlung gewesen, habe keine Drogen konsumiert und nur wenig Alkohol getrunken.

Heimtückischer Mord

"Es handelt sich hier um einen Mord mit dem Mordmerkmal der Heimtücke", sagte die Vorsitzende Richterin. Ob der Angriff von hinten oder von der Seite erfolgte, konnte nicht geklärt werden. Es habe jedenfalls einen Überraschungseffekt gegeben. "Der Getötete hatte keinerlei Chance zur Gegenwehr." Der 42-Jährige leide unter einer wahnhaften Verkennung der Realität und Wahrnehmungsstörungen. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Jedermann könne jederzeit in den Fokus des Beschuldigten geraten und Opfer einer Gewalttat werden, erklärte Koerner.

Das Urteil wurde bereits am Vormittag des zweiten Verhandlungstages verkündet, der Prozess dauerte insgesamt nur wenige Stunden. Die Verhandlung fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gegen das Urteil können Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision einlegen. Die Richterin bezeichnete es jedoch als wünschenswert für den Beschuldigten, dass es bald rechtskräftig werde. Dann könne er im Krankenhaus umfassender behandelt werden.

Quelle: dpa

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