Hamburg & Schleswig-HolsteinSechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern

Die Freizeitfischerei auf Aal ist in Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern verboten. Für die Berufsfischerei in Nordsee und Ostsee gelten spezielle Ausnahmen mit Aal-Schonzeiten.
Berlin (dpa/lno) - Zum Schutz bedrohter Aale soll von Anfang September bis Ende Februar 2027 ein umfassendes Aalfangverbot für die Fischerei in den deutschen Gewässern in der Nordsee und angrenzenden Brackgewässern gelten. Das legte das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern als nächste Schonzeit fest.
Für die Ostsee gilt demnach eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden sowohl für die Nord- als auch die Ostsee die Schonzeitregelungen aus den letzten zwei Jahren fortgesetzt.
Minister: Aal-Schonzeit wichtig für Wirtschaft
"Beim Aal geht es um mehr als Artenschutz – es geht um die wirtschaftliche Stabilität unserer Regionen. Deshalb ist die Schonzeit richtig und notwendig. Wir schützen damit nicht nur den Aal, sondern sichern Einkommen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Fang über die Verarbeitung bis hin zur Gastronomie", erklärte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU).
Auch in Binnengewässern bestehe Verbesserungsbedarf beim Schutz des Aals. Diese Aufgabe komme den Bundesländern im Rahmen ihrer sogenannten Aalbewirtschaftungspläne zu.
Der Minister betonte: "Aalschutz endet nicht an der Küste. Deshalb arbeitet auf Bitten der Agrarministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an ressortübergreifenden Fragen des Aalmanagements." Demnach sollen unter anderem Empfehlungen für einen besseren Aalschutz an Wasserkraftanlagen und anderen technischen Anlagen entwickelt werden.
Aal-Freizeitfischerei ist verboten
Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt laut Ministerium nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin vollständig verboten. Das EU-Recht lässt aber Ausnahmen während der Hauptwanderzeit zu. In Deutschland ist daher der August 2026 von der Schonzeit in der Nordsee ausgenommen.
Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für zukünftige Fischereimaßnahmen zum Schutz des Aals neu festgelegt. National werden laut Bundesagrarministerium aktuell die Aalbewirtschaftungspläne der Länder überarbeitet.
Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist seit Jahren kritisch. Die Ursachen hierfür sind neben der Fischerei auch andere Faktoren wie der Verlust und Verschlechterung von Lebensräumen sowie Querverbauungen -wie Wehre und Staudämme - von Flüssen.