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Hamburg & Schleswig-HolsteinUrteil im Prozess um verhungertes Baby erwartet

19.07.2026, 05:02 Uhr
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Im Prozess um ein verhungertes Baby fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft für die Eltern. Die Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung – wie wird das Gericht entscheiden?

Itzehoe (dpa/lno) - Wenn ein erst vier Monate altes Baby in der Obhut der Eltern stirbt, weil es nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt wurde, ist die Betroffenheit bundesweit groß. So auch im Fall eines kleinen Mädchens aus Brunsbüttel. Seit März stehen die damals 24 Jahre alten Eltern in Itzehoe vor dem Landgericht. Der Vorwurf der Anklage wiegt schwer. Nun soll ein Urteil fallen.

Was hatten die Ermittler damals vorgefunden?

Am Nachmittag des 26. September 2025 eilten Polizei und Rettungsdienst nach einem Notruf zur Wohnung der jungen Eltern. Ein Notarzt konnte nichts mehr für den völlig abgemagerten Säugling tun, das Mädchen war tot. Nach dem Ergebnis der Obduktion des nur rund ein Kilo schweren Babys starb es durch Verhungern. Zu der Familie gehören auch Zwillinge, die damals drei Jahre alt waren.

Wie lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Einen Tag später wurden die Mutter und ihr Lebensgefährte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen.

Als Mordmerkmal nannte Staatsanwältin Maxi Wantzen im Prozess beim Verlesen der Anklageschrift Grausamkeit. "Grausam deswegen, weil wir davon ausgehen, dass der Säugling qualvoll verhungert ist." So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überleben werde. Zudem sei es aus Sicht der Staatsanwaltschaft bei der Tat zu einer schweren Misshandlung durch Schutzbefohlene gekommen.

Welche Aussagen machten die angeklagten Eltern im Prozess?

Verteidiger Rolf Becker verlas am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung des angeklagten Vaters. Darin sprach er über Erinnerungslücken, Überforderung und die schwierige Lebenssituation des 24-Jährigen.

"Ich habe Schwierigkeiten, mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht", trug Becker im Namen des Angeklagten vor. So kümmerte sich vor allem die Mutter um die Säuglinge und der Vater um die dreijährigen Zwillinge. Dies sei für ihn extrem anstrengend gewesen. Zudem habe es entgegen den Versprechungen seiner Mutter kaum Unterstützung von ihr gegeben.

Ein ständiger Arbeitgeberwechsel habe ihn komplett aus der Bahn geworfen. "Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde", sagte der 24-Jährige dann selbst. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Es fehle ihm an Zeitgefühl.

Auch die Mutter des toten Säuglings äußerte sich über eine von ihrer Verteidigerin verlesenen Erklärung. Für sie sei es ungewohnt gewesen, das Neugeborene zu stillen, da die Zwillinge wegen ihrer Frühgeburt zunächst über eine Sonde ernährt worden waren. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt.

Mutter: Gewichtsverlust zwei Wochen vor dem Tod bemerkt

Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich etwa durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt. Selbst auf Erinnerungen der Kinderarztpraxis hätten sie nicht reagiert.

Mitarbeiter des Jugendamts seien erstmals im September 2024 bei der Familie gewesen, lange vor der Geburt des Kindes. Sie hätten die Wohnung begutachteten, mit den Eltern gesprochen und die Verhältnisse für angemessen gehalten, berichtete der Vater.

Beim zweiten Besuch im Juni 2025 sei es ähnlich gelaufen. Die Verteidigerin der Mutter schilderte, dass die Eltern das Jugendamt um eine Liste mit Hilfsangeboten gebeten hätten. "Wir hätten uns mehr um Hilfe bemühen sollen", hieß es in der Einlassung der Mutter.

Welche Rolle spielten Behörden und Bekannte der Eltern?

Die Staatsanwaltschaft führte anfangs drei Nebenverfahren, die sie aber einstelle. Zuvor war unter anderem gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamts zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind", sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow damals.

Die beiden anderen Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall habe ein örtliches Näheverhältnis zu den Eltern und den Kindern bestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Es hätten sich aber keine Hinweise darauf ergeben, dass die Kinder in dieser Zeit versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen aufwiesen. In einem dritten Verfahren sei einem Beschuldigten nicht nachgewiesen worden, "dass er um den Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes des später verstorbenen Kindes wusste".

Wie plädieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung?

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Eltern wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Der Verteidiger des angeklagten Vaters beantragte fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, die Verteidigerin der angeklagten Mutter viereinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung.

Quelle: dpa

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