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HessenAustausch in Spanien soll Gewaltschutz besser machen

22.09.2026, 15:38 Uhr
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Hessens Justizminister Heinz will diese Woche in Madrid mehr darüber erfahren, wie Spanien seine Frauen vor Gewalt schützt. Die Erkenntnisse sollen den Gewaltschutz in Hessen verbessern helfen.

Wiesbaden /Madrid (dpa/lhe) - Wie schützt Spanien seine Frauen vor Gewalt - und was kann Hessen daraus lernen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer dreitägigen Delegationsreise von Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) in dieser Woche in die spanische Hauptstadt Madrid. Nach der Einschätzung von Heinz verzeichnete Spanien beim Gewaltschutz von Frauen Erfolge. "Dabei spielen eine Reihe von Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Gesetzgebung, aber auch der institutionenübergreifende Ansatz." In Madrid sind mehrere Treffen mit Staatsanwältinnen und Expertinnen für den Opferschutz geplant.

Spanien hat den Schutz von Frauen vor Gewalt in Paarbeziehungen seit dem umfassenden Gewaltschutzgesetz von 2004 ausgebaut. Seit Beginn der Maßnahmen lässt sich laut Statistik kein eindeutiger Rückgang der Kriminalität von Partnern oder Ex-Partnern gegen Frauen feststellen, die jährlichen Todeszahlen schwanken zwischen 76 im Jahre 2008 und 48 im vergangenen Jahr.

Damals wurden beispielsweise Sonderstaatsanwaltschaften mit Zuständigkeit für Gewalt gegen Frauen geschaffen, die sich mit Strafsachen und bestimmten zivilrechtlichen Fragen befassen und für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zuständig sind.

Spanien bündelt Informationen verschiedener Behörden

Ergänzend wurde 2007 das System VioGén (Violencia de Genero/geschlechtsspezifische Gewalt) in Betrieb genommen, das Informationen verschiedener Behörden bündelt, das Risiko bewertet und abhängig von der Gefährdungslage polizeiliche Überwachung, Warnungen und Schutzmaßnahmen organisiert. Ein Mann wird dort registriert, wenn zum Beispiel eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen ihn eingeht.

Eine weitere zentrale Vorkehrung ist die elektronische Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten: Ein System mit den sogenannten elektronischen Fußfesseln wurde 2009 eingeführt. Dabei muss der Gewalttäter eine Fußfessel tragen und die gefährdete Frau bekommt einen Tracker. Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander an, wird ein Alarm ausgelöst. Für die Fußfessel bedarf es einer richterlichen Anordnung.

Gleichstellungsministerium: Spanisches System rettet Leben

Das Gleichstellungsministerium ist davon überzeugt, dass das spanische System Leben rettet und verweist darauf, dass keine der mehr als 22.000 Frauen, die seit 2009 die Tracker bei sich hatten, umgebracht wurden, wie die Zeitung "El País" berichtete. Umgekehrt hatte keine der 936 zwischen 2009 und Mitte September dieses Jahres von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebrachten Frauen einen solchen aktivierten Schutztracker dabei.

Elektronische Fußfessel im Gewaltschutz auch in Deutschland

Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen.

Quelle: dpa

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