HessenBronze und Kupfer im Visier: Mehr Diebstähle auf Friedhöfen

Die Zahl der Diebstähle auf Hessens Friedhöfen nimmt zu. Vor allem in Großstädten schlagen Täter zu – und verkaufen Bronze und Kupfer an Schrotthändler.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Sie haben es auf Bronze, Kupfer und Edelstahl abgesehen: Täter stehlen immer häufiger Wertmetalle von Hessens Friedhöfen. 2.606 Fälle gab es laut Kriminalstatistik der Polizei von 2020 bis 2025. Dabei entstand nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamtes ein Schaden von gut 1,47 Millionen Euro. 788 der Fälle wurden demnach aufgeklärt - das entspricht einer Aufklärungsquote von 30,2 Prozent.
Seit 2022 stieg die Zahl der Diebstähle auf Friedhöfen kontinuierlich. Wurden damals noch 248 Fälle mit einer Schadensumme von 189.719 Euro registriert, waren es im vergangenen Jahr schon mehr als doppelt so viele: 575 Fälle mit einer Schadenssumme von 602.561 Euro. Noch mehr Diebstähle gab es nur 2020 mit 763 Fällen.
2021 ging die Fallzahl dann deutlich zurück auf 190. Das könne mit der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden staatlichen Maßnahmen für die Bevölkerung zusammenhängen, erklärte eine Sprecherin des LKA.
Verkauf an Schrotthändler
"Die Täter haben es überwiegend auf Gegenstände aus Wertmetallen wie Bronze, Kupfer, Messing und Edelstahl abgesehen", erklärte sie. Das Diebesgut werde beispielsweise an Schrotthändler verkauft.
Die Täter gingen unterschiedlich vor, sie würden Gegenstände wegnehmen oder auch mit Werkzeugen demontieren. Dafür käme jede Tageszeit infrage, weil Friedhöfe in der Regel öffentlich zugänglich, weiträumig und nur bedingt einsehbar und überwachbar seien.
Spitzenreiter Frankfurt
Die meisten Diebstähle auf Friedhöfen gab es der Sprecherin zufolge mit 684 in Frankfurt, gefolgt von Offenbach am Main mit 77 Fällen und Wiesbaden mit 76 Fällen. Das deute darauf hin, dass städtische Ballungsräume tendenziell stärker betroffen seien, erläuterte sie.
"Eine gute Verkehrsanbindung, wie die Nähe zu Autobahnen, könnte dabei einen potenziellen Risikofaktor darstellen." Diese Anbindung könne aber nicht als alleiniger Einflussfaktor betrachtet werden, betonte die Sprecherin. "Weitere Faktoren wie beispielsweise Bevölkerungsdichte spielen hier auch eine Rolle."
Es drohen Geld- und Haftstrafen
Werden die Täter gefasst, kann ihnen eine mehrjährige Haftstrafe drohen. "In Betracht kommen insbesondere Straftaten wie der Diebstahl, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird", erläuterte die Sprecherin.
Liege ein bandenmäßiger Diebstahl vor, betrage das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. "Darüber hinaus kann der Tatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt sein." Dafür sehe das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.