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Sachsen-AnhaltDrohnenvorfälle: Behörden warnen vor Sabotage

04.08.2026, 04:03 Uhr
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Leistungsfähigere Drohnen stellen Polizei und Bundeswehr vor neue Herausforderungen. Warum die Behörden vor Ausspähung und Sabotage warnen und welche Konsequenzen das hat.

Magdeburg (dpa/sa) - Immer leistungsfähigere Drohnen stellen die Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt vor wachsende Herausforderungen. Nach Einschätzung des Innenministeriums eignen sich die Fluggeräte auch für Ausspähung oder Sabotage. Im ersten Halbjahr registrierte die Polizei 28 sicherheitsrelevante Drohnenvorfälle.

Dabei handelte es sich unter anderem um Überflüge von privaten Grundstücken, Industrieanlagen, Behördenliegenschaften und militärischen Einrichtungen, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Im ersten Halbjahr 2025 waren ebenfalls 28 solcher Vorfälle registriert worden.

Drohnen als mögliches Werkzeug für Sabotage

"Drohnen sind aufgrund ihrer zunehmenden Leistungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit und Verfügbarkeit als geeignetes Tatmittel zur Ausspähung oder Durchführung von Sabotagehandlungen anzusehen", teilte das Ministerium mit. Zwar ließen die unterschiedlichen Drohnensichtungen derzeit "keine belastbaren und allgemeingültigen Aussagen" zu. Grundsätzlich könnten Drohnen jedoch auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden und zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen.

Nach Angaben des Ministeriums hat die Nutzung privater und gewerblicher Drohnen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Gründe seien die fortschreitende technische Entwicklung sowie immer preisgünstigere und einfacher zu steuernde Modelle. Mit Blick auf die weitere Entwicklung sei auch in Sachsen-Anhalt mit einem anhaltenden Zuwachs zu rechnen.

Bundeswehr beobachtet mehr Drohnensichtungen

Auch die Bundeswehr beobachtet eine veränderte Bedrohungslage. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 sei bundesweit ein deutlicher Anstieg von Drohnensichtungen mit möglichem Bezug zur Truppe festzustellen, teilte ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr mit.

"Schwerpunkte der Sichtungen liegen im Bereich kritischer Infrastruktur sowie an Standorten der Bundeswehr." Die Vorfälle könnten "auf gezielte Ausspähversuche durch fremde Nachrichtendienste oder andere staatliche beziehungsweise staatsnahe Akteure hindeuten". Aus Gründen der Sicherheit nennt die Bundeswehr aber keine Zahlen oder regionale Aufschlüsselungen.

Polizei erhält erweiterte Befugnisse

Auf die wachsenden Herausforderungen hat Sachsen-Anhalt bereits reagiert. Mit einer Änderung des Polizeigesetzes wurden die Befugnisse der Polizei zur Drohnenabwehr erweitert. Nach Angaben des Innenministeriums kann die Polizei nun auch Drohnen zerstören, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Bund soll Regeln für kritische Infrastruktur schaffen

Beim Schutz von Strom-, Gas- oder Wasserversorgern sowie anderer kritischer Infrastruktur sieht das Innenministerium vor allem den Bund in der Pflicht. Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber zwar bereits, ihre Anlagen besser gegen Gefahren zu schützen. Wie sie sich konkret gegen Drohnen wappnen sollen und welche Maßnahmen zulässig sind, soll der Bund aber erst noch in einer Rechtsverordnung festlegen. Ein Entwurf liegt nach Angaben des Ministeriums bislang nicht vor.

Quelle: dpa

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