HessenJustiz plant 29 neue Stellen für Fußfessel-Überwachung ein

Hessens Justizminister Heinz rechnet durch das neue Gewaltschutzgesetz damit, dass mehr Träger elektronischer Fußfesseln überwacht werden müssen. Was bedeutet das für die Personalplanung?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Für die Überwachung der elektronischen Fußfessel in Hessen sind im Landeshaushalt für das kommende Jahr 29 zusätzliche Stellen in der Justiz vorgesehen. Das teilte Justizminister Christian Heinz (CDU) in Wiesbaden mit. Hessen betreibt die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), von wo aus das Tragen der Fußfesseln in allen Bundesländern kontrolliert wird. Diese Maßnahme wird unter anderem im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen eingesetzt.
Das Tragen der Fußfessel sei künftig bis zu sechs Monate mit Verlängerung möglich, erläuterte Heinz. "Außerdem ist durch das geänderte Gewaltschutzgesetz davon auszugehen, dass es mehr Fälle geben wird. Dies alles erfordert mehr Kapazitäten bei der Kontrolle der Täter." Deshalb werde die Überwachungsstelle personell mehr als verdreifacht. Die Kosten der GÜL werden auf die Länder verteilt.
Der Haushaltsentwurf 2027 sieht zudem zwölf weitere Stellen in der hessischen Justiz vor, die anteilig durch den Bund-Länder-"Pakt für den Rechtsstaat" finanziert werden. Dabei handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um sechs Stellen für Richter und Staatsanwälte und weitere sechs Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.