Mecklenburg-VorpommernMit dem Zelt auf Abwegen - Wildcampen ist keine gute Idee

Einfach so irgendwo die Zelte aufschlagen? So romantisch das auch klingt, gestattet ist es nicht. Besonders an Stränden oder in Schutzgebieten kann es teuer werden. Andernorts sind Ausnahmen möglich.
Born/Hohenzieritz/Rostock (dpa/mv) - Die Temperaturen steigen und damit für den einen oder anderen auch die Versuchung, sein Zelt für eine lauschige Nacht am Strand aufzuschlagen oder den Camper im Wald zu parken. Doch das kann teuer werden. "Durch die vielen Besucher im Schutzgebiet kommt es dennoch regelmäßig vor", berichtet Norman Donner vom Nationalparkamt Vorpommern.
Besonders beliebt bei Wildcampern im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft sind demnach der Weststrand des Darß, aber auch einige Parkplätze im Schutzgebiet, etwa die Parkplätze Drei Eichen oder Sundische Wiese. Naturgemäß gebe es vor allem im Sommer Wildcamper.
2025 habe es 83 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubten Nächtigens gegeben, 2024 waren es demnach 141. Die Anzahl hinge deutlich vom Wetter ab. Konsequenzen seien Bußgeldverfahren ab 150 Euro. "Mit Lagerfeuer wird es teurer."
Auch weiter westlich, an den Stränden Rostocks, also in Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide, gilt: "Das Übernachten in Zelten oder sonstigen mobilen Unterkünften ist im gesamten Strandbereich untersagt." Das gilt auch für die Nutzung von Wohnwagen oder Wohnmobilen. Verstöße können laut Stadt mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Das Stadtamt geht von jährlich etwa 20 Fällen aus. Ungefähr zehn westlich der Warnowmündung, vor allem im Küstenwald, und zehn östlich der Mündung. Auch anderswo, etwa im Ostseebad Binz auf Rügen, kann das Zelten am Strand laut Strandsatzung mitunter teuer werden.
Menschen meistens einsichtig
Im Müritz-Nationalpark komme Wildcampen nicht häufig vor, sagt die stellvertretende Leiterin des Nationalparkamtes, Dany Poganatz. "Außer die Jahre, wo Corona herrschte. Da ist das natürlich etwas aufgeploppt. Ansonsten ist das sehr verhalten." Sie geht von etwa zehn Fällen unerlaubten Zeltens im Nationalpark pro Jahr aus. In schätzungsweise zwei bis fünf Fällen pro Jahr würden Wohnmobile falsch abgestellt. Laut Poganatz gibt es in der Region viele gut ausgeschilderte Stell- und Campingplätze.
Sollten Ranger oder Rangerinnen doch mal Camper auf Abwegen antreffen, kämen Einwände wie: "Bin abends angelandet, hab' den Parkplatz oder den Zeltplatz nicht mehr gefunden, hab' hier gerade mein Zelt aufgeschlagen." Sie seien aber zumeist einsichtig, so dass es bei einem mündlichen Hinweis oder einer mündlichen Verwarnung bleibe.
Deutlich mehr Probleme gebe es mit falsch abgestellten Fahrzeugen. Gerade bei erhöhter Waldbrandgefahr seien die Nationalparkmitarbeiter besonders aufmerksam, auch um zu verhindern, dass Rettungszufahrten versperrt werden.
"Absoluter Schutz der Natur"
Zudem gelte "absoluter Schutz der Natur" in der Kernzone des Nationalparks. Dort werde Wildcampen noch strenger geahndet. Nachts sollten entsprechende Gebiete ruhig sein, auch zum Schutz des Wildes oder durchziehender Vögel.
Neben Strandsatzungen und Nationalparkverordnungen regeln verschiedene Landesgesetze das Thema, etwa das Landeswaldgesetz: "Das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen sind unzulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde und der Zustimmung des Waldbesitzers."
Im Naturschutzausführungsgesetz des Landes heißt es: "Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden."
Welche Ausnahmen gibt es?
Es besagt aber auch: "Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen." Was bedeutet das?
"Als freie Landschaft wird der gesamte unbebaute Außenbereich bezeichnet, der außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete liegt", erklärt ein Sprecher des Schweriner Umweltministeriums. Also etwa Äcker, Wiesen, Weiden, Ödland oder auch Wald. Wenn der Grundstückseigentümer es erlaube, dürfe man sein Zelt aufschlagen - für eine Nacht.
Zudem sieht das Gesetz Ausnahmen für das Aufstellen und die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen auf Antrag etwa auch für Veranstaltungen vor.
Parken ja, Klapptisch nein
Einfach auf irgendeinem Parkplatz das Wohnmobil stehen lassen und es sich gemütlich machen - das geht unterdessen nicht. "Es ist lediglich erlaubt, dass man zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit sich ein paar Stunden ins Auto legt, beziehungsweise in den Camper legt und dort schläft", erklärt Christof Tietgen vom ADAC. "Was schon wieder nicht erlaubt ist, wenn man jetzt aufsteht und vor seinem Camper Tisch und Stühle aufstellt."
Dass gerade auf küstennahen Parkplätzen mit schönem Blick gern mal Grauzonen ausgenutzt werden, kenne er etwa aus Schleswig-Holstein. "Da wird dann gerne sich hingestellt, die Klappen hinten aufgemacht und dann geschlafen." Er warnt aber: "Wenn die Polizei einen erwischt, dann kostet das."
Gerade in touristischen Regionen in MV gebe es zusätzlich zu klassischen Campingplätzen mittlerweile auch Camping-Stellplätze, teils auch kostenlos. "Das sind einfach nur Parkplätze, die eben ausgewiesen sind." Als Beispiel nannte er den Rostocker Stadthafen. Wenn man dort ein Ticket ziehe und sein Wohnmobil abstelle, dürfen man auch Stühle und den Klapptisch aufstellen.