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Mecklenburg-VorpommernUnerlaubter Waffenbesitz: Bekannter Neonazi verurteilt

05.10.2026, 12:27 Uhr
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Bei einer Razzia werden Schusswaffen und Patronen gefunden. Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Krüger ist das Urteil gefallen.

Wismar (dpa/mv) - Im Prozess gegen den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Sven Krüger hat das Amtsgericht in Wismar den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Krüger sei des unerlaubten Besitzes von Sprengstoff und Waffen schuldig, sagte Richter Malte Burger zur Begründung.

Bei Krüger waren bei einer Razzia unter anderem Schusswaffen und Patronen gefunden worden. Gegen den Abrissunternehmer besteht ein Waffenbesitzverbot. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe für Krüger beantragt. Die Verteidigung des Angeklagten hatte für einen Freispruch, maximal aber eine Geldstrafe plädiert.

Mehrfach vorbestraft

Krüger ist mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Körperverletzung, Hehlerei und unerlaubten Waffenbesitzes. So wurde er 2011 wegen des Besitzes einer Maschinenpistole und der dazugehörigen Munition zu einer längeren Haftstrafe verurteilt. 2014 kam er aus der Haft wieder frei.

Krüger sitzt als Lokalpolitiker in der Gemeindevertretung von Gägelow in Nordwestmecklenburg. Sein Wohnort in der Gemeinde, das Dorf Jamel, gilt seit Anfang der 1990er Jahre als Hochburg der Neonazi-Szene. Seit Jahren gibt es in dem Ort Streit um das Festival "Jamel rockt den Förster", eine Gegenveranstaltung zu den rechten Umtrieben in dem Dorf. Die Organisatoren des Festivals wurden mehrfach bedroht.

Verteidiger bezweifelt Rechtmäßigkeit der Durchsuchung

Streit gab es im Prozess um die Rechtmäßigkeit der Razzia. Die Durchsuchung, bei der die Waffen 2023 gefunden wurden, stand in Zusammenhang mit einem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Hammerskins Deutschland" durch das Bundesinnenministerium. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot inzwischen als rechtswidrig aufgehoben, weil es nach Ansicht der Richter keinen Beweis für eine bundesweite Dachorganisation der "Hammerskins" gibt.

Die Verteidigung hatte die Razzia daher auch als rechtswidrig bezeichnet. Die gefundenen Waffenfunde dürften somit nicht verwertet werden, argumentierte der Verteidiger Krügers, Sven Rathjens. Nach dem Urteil wollten sich weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft zu einer möglichen Berufung äußern.

Quelle: dpa

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