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Mecklenburg-VorpommernWahlhelfer: "Verpflichtendes Ehrenamt" mit Erfrischungsgeld

29.07.2026, 05:02 Uhr
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In rund sieben Wochen wird in MV ein neuer Landtag gewählt. Für den 20. September suchen viele Gemeinden noch Wahlhelfer. Für den Einsatz gibt es eine Aufwandsentschädigung.

Schwerin/Rostock (dpa/mv) - Tausende Ehrenamtliche im Nordosten wissen, was sie am 20. September machen: Wahllokale betreuen, Wahlberechtigungen prüfen, Stimmzettel ausgeben und nach Schließung der Wahllokale auszählen. Nicht überall gibt es schon eine ausreichende Anzahl von Helfern für die Landtagswahl.

In der Landeshauptstadt Schwerin werden für die beiden Wahlkreise 8 und 9 insgesamt etwa 800 Wahlhelfer benötigt. Rund die Hälfte würden derzeit noch gesucht, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung. In Schwerin erhalten die Wahlvorsteher ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. In allen anderen Funktionen liegt der Betrag bei 35 Euro. Wie schon bei der Oberbürgermeisterwahl in diesem Jahr wird es auch bei der Landtagswahl 55 Wahllokale im Stadtgebiet geben.

Auch in Rostock werden noch rund 200 Wahlhelferinnen und -helfer gesucht, besonders für die Wahllokale in den Stadtteilen Lichtenhagen, Lütten Klein und Schmarl. Die Hansestadt zahlt eine Aufwandsentschädigung, die je nach Funktion zwischen 65 und 100 Euro in den Urnenwahllokalen sowie zwischen 45 und 60 Euro in den Briefwahllokalen liegt. Wer an einer erforderlichen Präsenzschulung teilnehme, bekomme zusätzlich zehn Euro. Insgesamt braucht Rostock 1.500 Wahlhelfer.

In Neubrandenburg werden 450 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt, die schon weitgehend feststehen. Aber um sicherzugehen und gegen etwaige Ausfälle am Wahltag gewappnet zu sein, würden gerne noch Bereitschaftserklärungen zur Berufung von Reservewahlhelfer entgegengenommen, hieß es in der Vier-Tore-Stadt. Das Erfrischungsgeld wurde zuletzt angehoben: Wahlvorsteher sowie Schriftführer erhalten 120 Euro, ihre Stellvertreter 110 und Beisitzer 100 Euro. Es gibt zudem eine "Erfahrungszulage" von 20 Euro für wiederholte ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand. In Neubrandenburg werden 38 Urnenwahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke gebildet.

Ablehnung bedarf wichtiger Gründe

Auch Wismar ist fast komplett. Gebraucht werden 296 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Vorige Woche fehlten nur noch zehn. In der Hansestadt gibt es 28 Urnen- und 8 Briefwahllokale. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen muss noch in der Bürgerschaft im August geregelt werden. Ein Beschlussvorschlag, der sich dabei an der vergangenen Bundestagswahl 2025 orientiert, liegt vor. Er sieht je nach Funktion Beträge zwischen 35 und 45 Euro vor.

Stralsund meldet bereits Vollzug. "Wir haben aktuell alle erforderlichen Funktionen besetzt", so Pressesprecher Peter Koslik. Die Anzahl der erforderlichen Wahlhelfer liegt bei 320. Für ihren Einsatz am Wahltag erhalten die Ehrenamtlichen zwischen 40 und 90 Euro. Die Hansestadt hat 31 Urnenwahlbezirke und 12 Briefwahlbezirke.

Grundsätzlich müssen Wahlhelfer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein. Es ist zwar ein Ehrenamt. Allerdings ist jede Bürgerin und jeder Bürger laut Bundeswahlgesetz zur Annahme verpflichtet. Das Ehrenamt kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8.00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung.

Quelle: dpa

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