Niedersachsen & BremenGenehmigung für Wolfsabschuss im Kreis Helmstedt gestoppt

In der Region Helmstedt gab es vermehrt Risse von Weidetieren. Ein Wolf sollte deshalb geschossen werden. Auch ein Gericht stimmte zu. Warum ein anderes Gericht den Abschuss jetzt doch stoppte.
Helmstedt (dpa/lni) - Ein Wolf im Landkreis Helmstedt darf vorerst doch nicht geschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss des Tieres ausgesetzt, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig die Ausnahmegenehmigung des Landkreises unter bestimmten Auflagen bestätigt.
Zwei Umweltvereinigungen hatten vor dem OVG geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig. Voraussetzung für den Abschuss war laut der Genehmigung, dass der Wolf in einem bestimmten Gebiet des Landkreises Herdenschutzmaßnahmen überwindet und Schafe reißt. Damit sollte sichergestellt werden, dass es keine zumutbare Alternative zum Abschuss des Tieres gibt - wozu die Bedingung allerdings aus Sicht des OVG nicht geeignet ist. Vergleichbare Ausnahmegenehmigungen in Niedersachsen - oft ohne die zusätzliche Bedingung - waren bereits von Verwaltungsgerichten gestoppt worden.
Laut einer Mitteilung des Gerichts hat der Wolfsrüde "GW3559m" in mehr als einem Dutzend Fällen zwischen Juli 2024 und März 2025 mehr als 100 Schafe verletzt oder getötet und dazu laut früheren Informationen bereits Schutzzäune überwunden. Der Wolf ist demnach der Anführer des sogenannten Wolfsburger Rudels.