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Niedersachsen & BremenKreuzchen, aber wie? So wird in Niedersachsen gewählt

06.09.2026, 04:46 Uhr
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Nächstes Wochenende wird in Niedersachsen gewählt. Doch wie läuft das bei der Kommunalwahl ab? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Hannover (dpa/lni) - Wer hat künftig in den niedersächsischen Gemeinden, Städten und Landkreisen das Sagen? Das dürfen die Bürgerinnen und Bürger am kommenden Wochenende entscheiden. Was Wahlberechtigte vor dem Gang zur Urne wissen sollten:

Wann wird gewählt?

Alle fünf Jahre können Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bei der Kommunalwahl abstimmen. Die nächste Wahl findet am 13. September statt. Die Wahllokale öffnen an dem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Kann sich in einem Wahlbezirk niemand für die Spitze der kommunalen Verwaltung durchsetzen, können die Bürger in einer Stichwahl am 27. September noch einmal zwischen den beiden aussichtsreichsten Kandidaten entscheiden.

Welche Ämter werden gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der kommunalen Vertretungen. Dazu gehören die Regionsversammlung, die Kreistage, die Samtgemeinderäte sowie die Räte der Städte und Gemeinden. In Gemeinden mit Ortschaften oder Stadtbezirken wählen sie außerdem die Mitglieder der Ortsräte oder Stadtbezirksräte.

In vielen Kommunen wählen die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Leiterinnen und Leiter der kommunalen Verwaltung. Dazu gehören hauptamtliche Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen, Samtgemeindebürgermeister sowie Landrätinnen. In der Region Hannover wird die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident direkt gewählt. Diese Wahlen finden nur dort statt, wo die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaberin oder des derzeitigen Amtsinhabers am 31. Oktober 2026 endet.

Wer tritt zur Wahl an?

Zur Kommunalwahl in Niedersachsen sind 26 Parteien zugelassen. Neben Parteien treten örtliche Wählergruppen und Einzelkandidierende an. Welche Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel stehen, hängt vom Wahlgebiet ab.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Laut Landeswahlleiter dürfen diesmal rund 6,3 Millionen Menschen ihre Kreuzchen machen.

Wo wird gewählt?

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Darauf steht, in welchem Wahlraum man seine Stimmen abgeben kann.

Wer am Wahltag nicht dorthin gehen kann oder mag, kann per Briefwahl abstimmen. Der Wahlschein dafür kann noch bis zum 11. September (13.00 Uhr) beantragt werden und muss am Wahltag spätestens bis 18.00 Uhr bei der Kommune eingegangen sein.

Wie wird gewählt?

Die kommunalen Vertretungen - also zum Beispiel Kreis- und Gemeinderat - werden nach dem sogenannten Verhältniswahlrecht gewählt. Bürgerinnen und Bürger erhalten für jede Wahl einen Stimmzettel und können maximal drei Stimmen beliebig verteilen. Sie können also entweder alle drei Stimmen einer Liste einer Partei oder einem einzigen Bewerber geben. Alternativ können sie ihre Stimmen auf mehrere Listen und Bewerber verteilen.

Die Spitze der kommunalen Verwaltung, also etwa Bürgermeisterinnen oder Landräte, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben dafür nur eine Stimme für eine Bewerberin oder einen Bewerber.

Wie wird entschieden, wer die Wahl gewinnt?

Die Sitze in den kommunalen Vertretungen werden nach dem Verhältnis der Stimmen verteilt. Dabei zählen zunächst die Stimmen für Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidierende. Anschließend wird innerhalb der Wahlvorschläge berücksichtigt, welche Kandidierenden besonders viele persönliche Stimmen erhalten haben.

Bei der Wahl von Landräten oder Bürgermeistern gewinnt die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand diese Mehrheit, gibt es in der Regel zwei Wochen später eine Stichwahl. Dann treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Gewählt ist, wer in der Stichwahl die meisten gültigen Stimmen erhält.

Wann stehen die Wahlergebnisse fest?

Die Auszählung der Stimmzettel beginnt mit der Schließung der Wahllokale, also um 18.00 Uhr. Bis ein vorläufiges Ergebnis feststeht, dauert es in der Regel deutlich länger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Grund dafür ist das Kommunalwahlsystem mit mehreren Stimmen und zahlreichen Wahlarten.

Die vorläufigen Ergebnisse werden am Wahlabend und in der Wahlnacht nach und nach bekanntgegeben. Mit dem vorläufigen Landesergebnis wird in den frühen Morgenstunden des 14. September gerechnet.

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse werden über das Wahlportal des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Über den Ausgang der Wahlen auf Gemeinde-, Samtgemeinde-, Ortsrats- und Stadtbezirksebene informieren die jeweiligen Kommunen.

Wann beginnen die Wahlsieger mit ihrer Arbeit?

Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2026.

Quelle: dpa

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