Nordrhein-WestfalenGericht: Solinger Beigeordneter zu Unrecht suspendiert

Trotz laufender Ermittlungen sieht das OVG keine ausreichende Beweislage für eine Dienstenthebung von Jan Welzel. Der CDU-Politiker hatte im März seinen Dienst im Rathaus wieder aufgenommen.
Münster (dpa/lnw) - Der Solinger Beigeordnete für Recht und Ordnung, Jan Welzel, ist zu Unrecht von der Bezirksregierung Düsseldorf suspendiert worden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt und damit eine Beschwerde der Kommunalaufsicht zurückgewiesen, wie das OVG mitteilte. Der Beamte hatte nach der Entscheidung der Vorinstanz im März seinen Dienst im Rathaus wieder aufgenommen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Zur Begründung teilte das Gericht in Münster mit, dass für die Dienstenthebung die Beweislage und das vorgelegte Aktenmaterial nicht ausreichten, um mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beigeordnete die ihm vorgeworfenen Dienstvergehen tatsächlich begangen habe. Das sei das Ergebnis der vorläufigen Prüfung des OVG-Disziplinarsenats im Eilverfahren. Das Gericht weist darauf hin, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu möglichen Verquickungen in strafbare Handlungen nach dem Aufenthaltsgesetz noch nicht abgeschlossen seien.
Auch bei einem zweiten Vorwurf sieht das OVG keine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beigeordnete aus dem Dienst entfernt werden muss. Hier geht es darum, dass es Welzel unterlassen habe, gegenüber der Ausländerbehörde einzuschreiten. Hier seien derzeit keine Gesichtspunkte ersichtlich, heißt es in der OVG-Mitteilung.
Suspendierung nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Welzel (CDU) hat sich stets entschieden gegen die Vorwürfe gewehrt. Die Kommunalaufsicht hatte den Schritt mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Schleuser-Netzwerk begründet, in dem mutmaßlich illegal ausgestellte Aufenthaltstitel für wohlhabende Staatsbürger ausgestellt wurden.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im Fall einer mutmaßlichen Schleuserbande, die Menschen aus China und dem Oman gegen Bezahlung eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beschafft haben soll.
Ermittler gehen dabei auch dem Verdacht nach, dass mutmaßliche Schleuser Amtsträger in Behörden bestochen haben könnten, um für ihre ausländischen Klienten die gewünschte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Als Drahtzieher gelten zwei Anwälte.