Nordrhein-WestfalenLandarztquote auf dem Prüfstand: Warum Mediziner klagen

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch kaum sind die ersten Mediziner am Ende ihres Studiums, gibt es Klagen gegen die Regelung. Nun stehen erste Urteile an.
Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Begehrter Medizinstudienplatz auch ohne Spitzenabi gegen das Versprechen, danach Hausarzt zu werden, wo man am dringendsten gebraucht wird - auf dem Land. Auf diesem Deal zwischen Landesregierung und Studienplatzbewerbern fußt die Landarztquote. Wer das Versprechen bricht, dem droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro.
Doch gegen diese Regelung sind inzwischen zahlreiche Klagen anhängig - mindestens 20 allein in Nordrhein-Westfalen. Die ersten vier Streitfälle werden am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verhandelt. Auch erste Urteile werden dann erwartet. Darum geht es im Einzelnen.
Was ist die Landarztquote und wie viele betrifft sie?
Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen 2019 die Quote eingeführt, zehn weitere Bundesländer folgten mit ähnlichen Regelwerken. Um dem Mangel an Hausärzten auf dem Land entgegenzuwirken, wird ein Teil der Studienplätze für jene Absolventen reserviert, die sich verpflichten, nach ihrer Weiterbildung zum Allgemeinmediziner mindestens zehn Jahre Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein.
Allein in NRW haben nach Angaben des Gesundheitsministeriums bislang 1188 Menschen über die Quote ihr Medizinstudium aufgenommen, weitere folgen in diesem Wintersemester. 79 haben ihr Studium beendet, etwa 55 befinden sich in der Weiterbildung, manche auch in Landarztpraxen. Eine solche Weiterbildung schließen angehende Ärzte an das Medizinstudium an, um sich unter Anleitung in Kliniken und Praxen für ein Fachgebiet zu qualifizieren - in diesem Fall als Hausarzt.
Worum geht es in den Verfahren?
Laut einem Gerichtsprecher wollen die Kläger in allen Fällen erreichen, dass der Vertrag, den sie mit dem Land geschlossen haben, für nichtig erklärt wird. Als Hauptgrund führen sie an, dass die vorgesehene Vertragsstrafe zu hoch sei. Das Land argumentiere, die Strafe müsse hoch sein, um ihren Zweck zu erfüllen: Sie soll die angehenden Landärzte zur Einhaltung des Vertrages anhalten.
Einige Klagen betreffen auch Absolventen, die lieber Kinderarzt oder -ärztin werden möchten und eine entsprechende Weiterbildung anstreben. In diesem Bereich gebe es aber keine Unterversorgung, entgegnet das Land laut Gericht. Die Kläger befinden sich laut Gericht entweder auf der Zielgeraden ihres Studiums oder bereits in der Weiterbildung.
Doch kein Landarzt? Was sind die Beweggründe für Klagen?
"Lebensumstände können sich ändern", sagt der Rechtsanwalt Joachim Rau, der die vier Kläger in Gelsenkirchen und insgesamt rund 30 Mandanten mit sich ähnelnden Anliegen bundesweit vertritt: Sie wollen oder können den Vertrag, der ihnen ihr Wunschstudium auch ohne Spitzenabitur ermöglichte, nicht erfüllen. Seine Mandanten hätten - häufig, weil sie darin ihre letzte Chance, Arzt zu werden, sahen - mit dem Landarztquotenvertrag einen "Blanko-Check für eine Zukunft unterschieben, die sie noch nicht absehen konnten."
Ein Studium und damit mindestens sechs Jahre später könnten Dinge passiert sein, die nun gegen die Landarztpläne sprächen: In den Beratungsgesprächen, die er führe, gehe es etwa um Kinderwünsche, verschobene Lebensmittelpunkte, manchmal auch Krankheiten oder sich verschiebende Interessen. Außerdem seien Gebiete, die bei der Bewerbung um einen Studienplatz noch als unterversorgt galten, inzwischen oder demnächst vielleicht nicht mehr als unterversorgt eingestuft.
Wo setzen die Klagen juristisch an?
Aus Sicht des Rechtsanwalts ist die Vertragsstrafenregelung an vielen Stellen juristisch angreifbar: Er hält die Strafzahlung für zu pauschal und zu hoch angesetzt. Problematisch sei unter anderem, dass schon die "kleinste Vertragsverletzung drakonische Strafen" auslöse, bemängelt der Anwalt.
So drohe dem Landarztquoten-Studierenden in NRW, der nach dem Studium nicht unverzüglich seine Weiterbildung aufnehme, dieselbe Strafzahlung von 250.000 Euro wie jemandem, der nach neunjähriger Tätigkeit in einer Landarztpraxis ausgebrannt hinwerfe.
Zwei der am Dienstag verhandelten Klagen betreffen laut Rau nachträgliche Änderungen an dem Quotendeal: In einer frühen Fassung habe der Vertrag auch die Möglichkeit umfasst, Kinderarzt zu werden. Doch diese Option sei nachträglich gestrichen worden. "Das ist aus meiner Sicht ein klarer Vertragsbruch", sagt Rau.
Weitere Verfahren betreffen nach Schilderung Raus Fälle, in denen der Landarzttätigkeit schwere chronische Erkrankungen im Wege stünden. Doch die Verträge sähen kein Recht auf Beendigung des Vertrages in derartigen Härtefällen vor.
Sieht das Land Nachbesserungsbedarf angesichts der Klagen?
Das NRW-Gesundheitsministerium lässt auf Anfrage dazu wissen, die Entscheidung des Gerichts sei abzuwarten. Die nun stattfindende gerichtliche Überprüfung stelle keine Überraschung dar: "Um dem drohenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen entgegenzuwirken, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Landarztquote rechtliches Neuland betreten und nimmt in dieser Hinsicht bundesweit die Vorreiterrolle ein", hieß es aus dem Ministerium.