Nordrhein-WestfalenNeues Bettelverbot rund um Cafés: Nun droht Bußgeld

Jüngst beschloss Dortmund ein strengeres Bettelverbot rund um Außengastronomien. Nach einer Übergangsphase sollen Verstöße nun auch geahndet werden. Doch schon das Reden habe gewirkt, sagt die Stadt.
Dortmund (dpa/lnw) - Nach einer zweiwöchigen Übergangsphase will das Ordnungsamt in Dortmund die Einhaltung des neuen Bettelverbots rund um Terrassen und Außenbereiche von Lokalen und Cafés auch mit Bußgeldern ahnden.
Nach Inkrafttreten der neuen Regelung gegen das stille Betteln im Umkreis von fünf Metern rund um Außengastronomien habe der Schwerpunkt der Behördenmitarbeiter zunächst darauf gelegen, die Szene zu informieren, aufzuklären und zu sensibilisieren. Ab diesem Samstag gehe es darum, Verstöße auch ordnungsrechtlich mit Bußgeldverfahren zu ahnden.
Wer dann innerhalb eines Fünf-Meter-Bereichs um die Außenbereiche von Gaststätten die Hand aufhält oder still um Spenden bittet, muss mit einem Verwarngeld von zunächst 15 Euro rechnen - wer es nicht zahlt, muss mit zusätzlichen Verfahrenskosten rechnen.
Aggressives Betteln war schon vor der neuen Regel verboten - unter Androhung von Bußgeldern bis zu 50 Euro, wenn Passanten etwa bedroht oder am Weitergehen gehindert werden. Die neue Abstandsregel von fünf Metern betrifft jetzt auch passive Bettler, die zum Beispiel nur auf dem Boden sitzen - und ergänzt damit die bestehenden Möglichkeiten des Ordnungsamtes. Stilles Betteln außerhalb der Fünf-Meter-Zone sei aber weiterhin zulässig. Außerdem ist die Regel zunächst auf ein Jahr befristet.
Einzelne Verstöße erwartbar: "Kleiner hartnäckiger Personenkreis"
Die Einhaltung kontrollieren soll der Kommunale Ordnungsdienst auf seinen regulären Streifen, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage. Freitags und samstags finden die Streifen auch in den Abendstunden statt. Eine zusätzliche Personalverstärkung sei nicht vorgesehen.
Mit Verstößen sei bei einem "vergleichsweise kleinen, hartnäckigen Personenkreis" zu rechnen. Bei vielen anderen habe aber bereits die Bekanntgabe der Regel Wirkung entfaltet, sagte der Sprecher. Insbesondere die Gastronomiebetriebe am Alten Markt in der Innenstadt hätten bereits jetzt von einem veränderten Bettelverhalten berichtet.
Auch die Erfahrungen des Ordnungsdienstes der Stadt seien überwiegend positiv: Die Betroffenen zeigten sich in der Regel verständnisvoll, wenn ihnen die neuen Regeln erläutert würden. "In vielen Fällen wird der Hinweis akzeptiert und das Betteln im entsprechenden Bereich eingestellt", so der Sprecher.
Wirte hatten auf neue Regeln gedrängt
Hintergrund der verschärften Regel seien Beschwerden aus der Gastronomie in der Innenstadt. Wirte beklagten Umsatzverluste durch Bettler, die den Gästen auf Freiflächen wie dem Alten Markt oder der Kleppingstraße zu nahe gekommen waren. Die Wirte hatten sich mit einem Brandbrief an die Politik gewandt.
Gegen aufdringliches Betteln in der Innenstadt geht die Stadt nach Auskunft eines Sprechers bereits seit etwa einem Jahr konsequent vor: So könne die Stadt gegen besonders aufdringliche Wiederholungstäter auch Zwangsgelder bis zu 250 Euro erlassen. Können sie nicht bezahlt werden, drohe eine Ersatzzwangshaft, schilderte der Sprecher. Einmal sei eine solche bereits durch ein Gericht angeordnet worden. In acht weiteren Fällen hat die Stadt entsprechende Anträge gestellt.