Nordrhein-WestfalenStreit um Neubau der A445 bei Werl - Bundesgericht am Zug

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft den geplanten Neubau der A445 zwischen Werl und Hamm. Naturschützer und ein Anwohner sehen Verstöße beim Umwelt- und Lärmschutz sowie gegen das Wasserrecht.
Leipzig/Hamm/Werl (dpa/lnw) - Den geplanten Neubau einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen stellt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf den Prüfstand. Konkret geht es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn 445 zwischen Hamm und Werl. Das acht Kilometer lange Stück soll die Autobahn 2 (Oberhausen-Hannover) im Norden mit der A44 (Dortmund-Kassel) im Süden verbinden und die vielbefahrene Bundesstraße 63 entlasten. Pro Fahrtrichtung sind zwei Spuren geplant.
Anwohner und Naturschützer haben geklagt
Gegen das Vorhaben haben ein Anwohner und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW geklagt. Sie fordern, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg aufzuheben oder zu überarbeiten. Sie sehen Verstöße gegen das Wasserrecht, Vorgaben zum Lärmschutz, Klimaschutz-, Umwelt- und Naturschutzrecht. Im Fall des Anwohners geht es auch noch um Fragen der Enteignung. Ihm gehören in dem Gebiet etwa 50 Hektar Land, die er verpachtet hat.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig sind in erster Instanz für große Infrastrukturprojekte zuständig. Die Entscheidung soll am 7. Oktober verkündet werden, sagte der Vorsitzende des 9. Senats, Christoph Külpmann. "Es ist ein äußerst umfangreiches Verfahren." Die mündliche Verhandlung soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden.
Wasserrechtliche Aspekte zunächst im Fokus
Der jetzt angegriffene Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2020 und wurde im Dezember 2024 vor allem um wasserrechtliche Aspekte ergänzt. Auch der Senat rückte diesen Bereich am ersten Verhandlungstag in den Vordergrund. Dabei geht es um das Grundwasser und die Folgen für fünf kleinere Bäche.
Besonders im Fokus war der etwa elf Kilometer lange Bewerbach, der zur Stadt Hamm gehört. Dieser soll auf einer Länge von 75 Meter durch Rohre verlegt werden, weil ihn die geplante Autobahn kreuzt. Während die Autobahn GmbH den Eingriff und die Folgen als geringfügig bewertet, ist die Klägerseite der Ansicht, dass es Jahre dauernd werde, ehe sich der Bach wieder im Ursprungszustand zeige.
Planer rechnen mit bis zu 40.000 Fahrzeugen am Tag
Im Bundesverkehrswegeplan ist der Neubau der A445 als vordringlicher Bedarf eingestuft. Laut den Berechnungen der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes sollen später bis zu 40.000 Fahrzeuge pro Tag über den neuen Abschnitt fahren. 19 Prozent davon sollen Lastwagen sein.