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Rheinland-Pfalz & Saarland"Oggie" darf nicht in den Ausweis

12.08.2026, 15:38 Uhr
Der-Klaeger-argumentierte-dass-seine-Aktion-eine-schoepferische-Dimension-erreicht-habe

Wer mit einem Kühlschrank auf dem Fahrrad nach Istanbul reist, hat damit juristisch gesehen nicht automatisch Anspruch auf einen Künstlernamen.

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Mit seinem Antrag auf den Künstlernamen "Oggie" im Ausweis ist ein Mann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße gescheitert. Wie das Gericht mitteilte, war der Mann 2022 mit einem Kühlschrank auf dem Fahrrad von Eisenberg (Donnersbergkreis) nach Istanbul gefahren und hatte dabei mehr als 13.000 Euro für eine Kinderkrebsstiftung gesammelt.

Das reiche aber nicht für einen Künstlernamen im Pass, urteilte die 5. Kammer. Die Fahrt sei vor allem eine sportliche und karitative Aktion gewesen – keine künstlerische Tätigkeit. Dass damit auch ein gesellschaftlicher Appell verbunden gewesen sei, mache die Reise noch nicht zu Kunst.

Kühlschrank oder Toaster als Kunstobjekt?

Auch der Kühlschrank überzeugte die Kammer nicht als Kunstobjekt: "Das Gericht betonte, dass der Kläger die Größe des transportierten Gegenstandes vom Spendenaufkommen abhängig gemacht habe; bei weniger Spenden wäre es beispielsweise ein Toaster geworden."

Zudem trete der Kläger auch als "Oggi", "Oggy" oder "oggiethedoggie" auf, eine eindeutige Identifizierung sei nicht möglich. Auch rund 4.000 Follower in sozialen Netzwerken reichten nicht für die nötige Bekanntheit als Künstler. Gegen das Urteil (Az.: 5 K 1431/25.NW) kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Quelle: dpa

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