Rheinland-Pfalz & SaarlandWeniger Zwangsräumungen 2019 im Saarland veranlasst

Berlin/Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland sind 2019 mit knapp 600 Vollstreckungsanträgen weniger Zwangsräumungen von Wohnungen und Geschäftsräume veranlasst worden als in den Jahren davor. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay hervor.
Demnach wurden im Saarland 595 Vollstreckungsanträge gemeldet. Das sind 69 weniger als 2018, was einem Rückgang von mehr als zehn Prozent entspricht. Das Saarland verzeichnet damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen der stärksten Rückgänge. Nur in Berlin und Bremen war der Unterschied im Verhältnis zum Vorjahr noch größer.
Wegen der Corona-Krise hatte die Liga der freien Wohlfahrtspflege Saar gefordert, Zwangsräumungen im Saarland auszusetzen. Wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte, werden aber weiterhin Zwangsräumungen durchgeführt. Für Betroffene sei es in der derzeitigen Situation kaum möglich, alternativen Wohnraum zu finden oder einen Umzug zu organisieren, sagte die Sprecherin.
Eine Zwangsräumung kann erst durchgesetzt werden, wenn der Mieter trotz wirksamer Kündigung die Wohnung nicht verlässt und der Vermieter mit einer Räumungsklage einen Räumungstitel erwirkt.
Während der Zeit der ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr konnte Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten. Die Zahlung mussten sie allerdings später nachholen. Die Regelung galt ab April, lief aber Ende Juni aus.