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Sachsen-AnhaltVermisste in Sachsen-Anhalt: Großteil Kinder und Jugendliche

27.09.2026, 04:02 Uhr
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Eine Person gilt nicht gleich als vermisst, wenn sie in ihrem gewohnten Umfeld plötzlich nicht mehr auftaucht. Wann Beamte einen Vermisstenfall annehmen und wie dann vorgegangen wird.

Magdeburg (dpa/sa) - Unter den in Sachsen-Anhalt als vermisst geltenden Menschen sind größtenteils Kinder und Jugendliche. Zum 1. August dieses Jahres waren insgesamt 129 Personen nicht auffindbar, 105 davon Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wie ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) mitteilte. Etwa die Hälfte der Vermisstenfälle klärt sich allerdings erfahrungsgemäß innerhalb der ersten Wochen, hieß es.

Ein Mensch gilt laut LKA dann als vermisst, wenn er seinen gewohnten Lebenskreis verlassen hat und sein Aufenthalt unbekannt ist. Außerdem müsse eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der Person angenommen werden können. Das sei laut LKA-Sprecher etwa der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Opfer einer Straftat geworden ist oder ein Unglücksfall vorliegt. Bei Kindern und Jugendlichen wird eine solche Gefahr grundsätzlich angenommen. Die Zahlen des LKA in Sachsen-Anhalt stammen aus dem Fahndungsdatenbestand des Bundeskriminalamtes.

Viele Fälle von Kindesentziehung

Unter den Personen, die in Sachsen-Anhalt schon länger als ein Jahr als vermisst gelten, sind nach Angaben des LKA ebenfalls größtenteils Kinder und Jugendliche. Der Statistik nach wurde zum 1. August dieses Jahres in Sachsen-Anhalt nach 51 Menschen unter 18 Jahren länger als zwölf Monate gesucht. Hingegen wurden 17 Vermisstenfälle verzeichnet, bei denen die Person 18 Jahre oder älter ist.

Werden Kinder und Jugendliche mehrere Tage oder Wochen oder darüber hinaus vermisst, seien dies meist Fälle von Kindesentziehung, erklärte der LKA-Sprecher. Meist könne in diesen Fällen der derzeitige Aufenthalt des Kindes zumindest vermutet werden. Es werde dann versucht, die Kinder zurückzuführen oder in Obhut zu nehmen.

Wie die Polizei konkret vorgeht, wenn ein Vermisstenfall bekannt wird, sei immer abhängig von den Umständen des jeweiligen Falls, besonders von der Gefährdungslage, so der Sprecher. In der Regel würden zunächst Ermittlungen im persönlichen Umfeld aufgenommen. Außerdem werde am letzten bekannten Aufenthaltsort nach dem vermissten Menschen gesucht. Bleibe die Suche ohne Erfolg, würden die Personen in bestimmten Fällen zur Fahndung ausgeschrieben. Ein Fall sei dann nicht zwangsläufig abgeschlossen. "Neue Hinweise oder Erkenntnisse können jederzeit zu weiteren beziehungsweise erneuten polizeilichen Maßnahmen führen", erklärte der Sprecher.

Quelle: dpa

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