SachsenMehr Cannabis-Clubs in Sachsen

In Sachsen gibt es jetzt 29 Cannabis-Clubs, von denen 21 bereits anbauen. Leipzig hat die Nase vorn, aber auch im ländlichen Raum wird geerntet.
Dresden (dpa/sn) - In Sachsen gibt es immer mehr Cannabis-Clubs. Fünf Anbauvereinigungen hat die Landesdirektion im ersten Halbjahr 2026 eine Erlaubnis erteilt, davon zwei in Chemnitz, zwei in Leipzig und einer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Damit sind es demnach sachsenweit 29 Clubs, von denen 21 bereits Cannabis anbauen.
Leipzig mit den meisten Clubs
Regional konzentrieren sich die Clubs vor allem auf die Kreisfreien Städte (18), dort besonders in Leipzig (8). Unter den Landkreisen liegt Görlitz mit vier Anbauvereinigungen vorn. In vier von zehn Landkreisen wurden bisher keine Erlaubnisse erteilt: Bautzen, Leipzig, Mittel- und Nordsachsen.
Die Mitgliederzahlen der Vereinigungen variieren zwischen 27 und 480. Maximal 500 dürfen es den gesetzlichen Vorgaben zufolge sein. Wie groß ihre Ernte in diesem Jahr ausfällt, lässt sich laut Landesdirektion noch nicht absehen. 2025 betrug die Anbaumenge insgesamt 340 Kilogramm. Ein Jahr zuvor waren es lediglich 680 Gramm gewesen, damals hatte nur ein Verein den Anbau aufgenommen.
Anbau in Vereinen seit Juli 2024 möglich
Zum April 2024 wurde mit dem Cannabisgesetz grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Seit Juli 2024 darf Cannabis auch in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Mitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Räumen der Anbauvereinigungen ist nicht erlaubt.
Der Anbau in diesen Vereinigungen dient ausschließlich der Versorgung der Mitglieder zum Eigenkonsum. Die Erlaubnis für die Anbauvereinigungen ist auf festgelegte jährliche Eigenanbau- und Weitergabemengen beschränkt. Sie ergeben sich daraus, wie viel Cannabis für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder der Anbauvereinigung für den Eigenkonsum erforderlich ist.
Zu den weiteren Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem einen Mindestabstand von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.