Berlin & BrandenburgElternteil zahlt nicht - Berlin bleibt oft auf Kosten sitzen

Kommen Vater oder Mutter der Unterhaltspflicht fürs Kind nicht nach, springt der Staat ein. Angesichts knapper Kassen werden Kürzungen diskutiert. Gibt es andere Optionen?
Berlin (dpa/bb) - Berlin bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen, die das Land an Alleinerziehende als Unterhaltsvorschuss zahlt. Im vergangenen Jahr lag der Anteil, den sich Behörden von den säumigen Vätern oder mitunter auch Müttern zurückholte, nach Senatsangaben bei lediglich rund 14,9 Prozent. Damit landet die Hauptstadt im bundesweiten Vergleich auf einem der hinteren Plätze.
Im Ländervergleich liegen Bayern (20,7 Prozent) und Baden-Württemberg (20,0) für das Jahr 2025 bei der sogenannten Rückholquote an der Spitze. Brandenburg folgt auf Platz 3: Dort wird in 19,3 Prozent der Fälle Geld erfolgreich zurückgeholt. Auf dem letzten Platz landet die Stadtstaaten Bremen (11,8) und Hamburg (11,0).
Mehr als 182 Millionen Euro gezahlt
Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes bekommen, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Im vergangenen Jahr hat Berlin rund 182,1 Millionen Euro ausgezahlt, etwas mehr als 27 Millionen Euro wurden wieder eingetrieben. Im Jahr 2021 wurden rund 146,6 Millionen Euro gezahlt und rund 19,7 Millionen Euro zurückgeholt.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die gezahlt wurde, ist - wohl auch wegen weniger Geburten - zurückgegangen. 2025 wurden 47.344 Menschen unterstützt, im Jahr 2021 waren es 49.152, wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf eine parlamentarische Anfrage der SPD hervorgeht. Von den rund 3,9 Millionen Menschen, die Ende 2025 in Berlin lebten, waren rund 628.000 unter 18 Jahre.
Staat springt meist für Väter ein
Der Unterhaltsvorschuss wird aus Steuern finanziert, Bund (40 Prozent) und Länder (60 Prozent) teilen sich die Kosten. Wer entsprechende Unterstützung bekommen möchte, wendet sich ans Jugendamt. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind und tritt in Vorleistung für den unterhaltspflichtigen Elternteil. Später versuchen die Behörden, sich Geld zurückzuholen. Entscheidend sind dafür die Einkommens-Verhältnisse der unterhaltspflichtigen Person. Meist geht es um die Väter: In Berlin lagt der Anteil der Mütter, die Vorschuss bekamen, im Jahr 2025 bei 93,4 Prozent.
Für das Einfordern des Geldes sind in Berlin in der Regel auch die Stellen in den zwölf Bezirken zuständig, die den Vorschuss gezahlt haben. Lediglich in vier Bezirken erfolgt die Rückforderung durch separate Teams - was aber zu besseren Zahlen führt. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg sollten daher alle Bezirke diesem Beispiel folgen.
Berlinweit war die Rückholquote im vergangenen Jahr etwas besser als 2024 (14,08 Prozent) oder 2020 (12,31). Die beste Rückholquote wurde laut Senat im Jahr 2023 erreicht mit 15,78 Prozent.
Kritik an Sparplänen
Sparpläne von Familienministerin Karin Prien sorgen derzeit für Diskussionen: Die CDU-Politikerin plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16. Betroffen wären nach ihren Angaben etwa 80.000 Jugendliche. Das Vorhaben stößt beim Koalitionspartner SPD auf Kritik. Aus Sicht des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. wird das Armutsrisiko von Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verstärkt.
Aber auch Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) stellt sich gegen die Einschnitte. "Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil sich seiner Verantwortung entzieht", sagte sie dem "Tagesspiegel". Zugleich befürwortet sie eine stärkere Sanktionierung zahlungsunwilliger Eltern. Nach ihren Angaben unterstützt Berlin einen Vorschlag des Bundes, säumigen Elternteilen den Führerschein zu entziehen.
Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben in diesem Jahr bislang 64 Verfahren (Stand: 21. Juli) gegen säumige Elternteile eingegangen. Im vergangenen Jahr waren es 132 - die höchste Zahl seit dem Jahr 2020 (74 Verfahren). Nach der Statistik gab es seit dem Jahr 2020 in insgesamt 68 Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Gerichtsentscheidung: in 30 Fällen wurde dabei eine Geldstrafe verhängt, in 6 Fällen eine Bewährungsstrafe und einmal eine Haftstrafe.