Regionalnachrichten

ThüringenKein Kurs mehr nötig - Nachbarschaftshilfe wird einfacher

29.09.2026, 13:58 Uhr
image

194.000 Menschen in Thüringen sind pflegebedürftig - oft helfen Nachbarn bei Besorgungen und Fahrten. Nachbarschaftshilfe soll künftig ohne viel Bürokratie möglich sein. Was geplant ist.

Erfurt (dpa/th) - Kein mehrstündiger Kurs mehr und weniger Bürokratie: Tausende Thüringer, sich um ihre pflegebedürftigen Nachbarn kümmern, sollen es künftig leichter haben. "Die Regeln für Nachbarschaftshilfe in Thüringen waren aus der Zeit gefallen", sagte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) in Erfurt. Deshalb seien sie jetzt von der Landesregierung geändert worden. Dabei gehe es beispielsweise um Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen oder bei Fahrten zum Arzt, für die eine Aufwandsentschädigung beantragt werden kann.

"Die Kurspflicht haben wir abgeschafft", so die Ministerin. Zudem wurde der Kreis der Menschen, die für Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung bekommen können, erweitert. Es gebe keine starre Festlegung mehr, wer Nachbarschaftshilfe leisten könne - es müssten nicht unbedingt die Menschen aus der Nachbarwohnung oder dem Nachbarhaus sein.

Sie könnten nun auch aus dem sozialen Umfeld, dem Bekanntenkreis der Pflegebedürftigen kommen - und sie könnten auch minderjährig sein, so Schenk. Warum sollten 15, 16 oder 17 Jahre alte Mädchen und Jungen nicht als Nachbarschaftshelfer unterwegs sein, wenn sie das wollen, fragte die Ministerin.

4.000 Thüringer bereits Nachbarschaftshelfer

Ziel der Neuregelung sei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld betreut werden könnten. Die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Pflegegrad des unterstützten Pflegebedürftigen richte, könne bei der jeweils zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dafür gebe es ein Formular. Thüringen orientierte sich bei dem neuen Verfahren an einem erprobten Modell beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Ziel sei unkomplizierte Hilfe.

Nach Angaben der Ministerin gibt es etwa 194.000 pflegebedürftige Menschen im Freistaat - 80 Prozent von ihnen würden zu Hause betreut. Bereits jetzt gebe es etwa 4.000 Thüringer, die sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren. Für sie habe das Sozialministerium eine Informationsbroschüre aufgelegt.

Das Kabinett beschloss zudem Regelungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die es auf Beschluss der Bundesregierung ab Januar 2027 geben soll. Die Assistenz solle künftig unterstützende Aufgaben bei der Pflege wie das Ankleider oder die Körperpflege von pflegebedürftigen Menschen übernehmen. Zuständig für die Umsetzung des Bundesgesetzes sei das Thüringer Landesverwaltungsamt. Dort liege bereits die Zuständigkeit für die Ausbildung von Pflegefachkräften.

Quelle: dpa

Regionales