Technik

"World-Wide-Nepp" Allianz gegen Abzocke

Verbraucherschützer haben einen  besseren gesetzlichen Schutz gegen Abofallen im Internet angemahnt. Wenn im Internet für einen Dienst Kosten anfallen, sollten die  Nutzer das immer separat bestätigen müssen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). 

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Die Abofalle schnappt schnell zu.

(Foto: Pauline, pixelio.de)

 

Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software – viele solcher Inhalte sind im Netz kostenlos zu finden. Deshalb registrieren sich die Nutzer oft arglos mit ihren Adressdaten. Umso größer die Überraschung, wenn plötzlich eine Rechnung für ein Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang ins Haus flattert. Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind dabei keine Seltenheit. Mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen verleihen Abzock-Firmen ihren Forderungen Nachdruck. Mittlerweile sind die Verbraucherzentralen täglich mit Anfragen Betroffener konfrontiert. "Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

 

Frankreich als Vorbild

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. "Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld", so Billen. In Frankreich sei dies bereits Gesetz, Kostenfallen seien dort kein Thema. In Deutschland liege der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Zeitschrift "Computerbild" verschickte etwa die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite "opendownload.de", im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.

 

Juristische Erfolge gegen die Online-Abzocker wirken oft nur kurz: Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben, hofft Billen und fordert: "Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können." Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.

 

Software gegen Abzock-Seiten

 

Vorbeugende Hilfe bietet die von "Computerbild" entwickelte Software  "Abzock-Schutz". "Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen", erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

 

Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering. "Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse", so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.

 

 

 

Quelle: ntv.de, ino

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