Technik

Verkaufsverbot für Samsungs Tablet Apple in Düsseldorf vorne

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen.

Der Plagiatstreit zwischen Apple und Samsung wird immer verwirrender. Während ein niederländisches Gericht keine große Ähnlichkeit zwischen Samsungs Galaxy-Geräten und iPhone beziehungsweise iPad sehen kann, bestätigt das Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1. Ein abschließendes Urteil fällt aber erst am 9. September.

Apple hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Samsung einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte vorerst die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkauft werden darf. Die Kammer folgte der Argumentation der US-Amerikaner, das koreanische Gerät verletze Apples Geschmacksmuster. Samsung kam indes mit seiner Linie, es habe lange vor Apples iPad ähnlich aussehende Geräte gegeben, nicht durch. Es sei Dringlichkeit geboten, es gebe einen übereinstimmenden Gesamteindruck der später erschienenen Galaxy-Tabs mit Apples iPad, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Entscheidung erst am 9. September

Einem Live-Ticker zufolge flogen vor Gericht die Fetzen und die Anwälte lieferten sich einen zähen Kleinkrieg, der die Richterin offenbar teilweise zu überfordern schien. Für das anwesende Publikum in dem rund 100 Besucher fassenden Gerichtssaal schien das hitzige Duell der Anwälte großen Unterhaltungswert gehabt zu haben.

Die Anhörung endete schließlich damit, dass die Richterin verkündete, ihr abschließendes Urteil erst am 9. September zu fällen, wogegen der Samsung-Anwalt heftig protestierte. Er verlangte eine frühere Entscheidung oder eine Einstellung des Vollzugs, was die Richterin jedoch ablehnte. Das späte Urteil bedeutet, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 wohl nicht bei der Internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA) präsentieren kann.

In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und äußeres Aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist. Apple hatte mit dem Muster im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablets in Europa geschützt.

Niederländische Richter sehen kein Plagiat

Auf europäischer Ebene hatte zuvor Samsung einen Erfolg erzielen können. Ein niederländisches Gericht in Den Haag lehnte es ab, eine Einstweilige Verfügung gegen das Samsung-Tablet auf Basis von Apples Geschmacksmuster zu verhängen. Der Richter sah unter anderem Ähnlichkeiten zu früheren Design-Lösungen. Außerdem seien einige Design-Elemente technisch bedingt. Samsungs Anwälte verwiesen auf eine europäische Regelung, nach der Gerichte in anderen Ländern sich in solchen Fällen zumindest mit den Gründen für die Entscheidung auseinandersetzen müssen.

Der niederländische Richter stoppte zwar den Vertrieb von drei Samsung-Smartphones in den Niederlanden - allerdings nur wegen eines Apple-Patents zur Darstellung von Bildern auf berührungsempfindlichen Bildschirmen. Das könnte Samsung trotzdem Probleme bringen, weil die Telefone nach Europa über die Niederlande eingeführt werden.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte bereits per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorerst untersagt. Allerdings reduzierte es den ursprünglich europaweit bis auf die Niederlande ausgerufenen Vertriebsstopp kurz darauf nur auf Deutschland. Apple erklärte in der Düsseldorfer Klageschrift, Samsung nutze den Ruf des iPad aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Quelle: ntv.de, kwe/dpa/rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen