Technik

Entscheidung im Patentkrieg mit Apple Hat Google Samsung gewarnt?

Einige Samsung-Smartphones sehen den ersten iPhones tatsächlich sehr ähnlich.

Einige Samsung-Smartphones sehen den ersten iPhones tatsächlich sehr ähnlich.

(Foto: REUTERS)

Wenige Tage vor einem entscheidenden Prozess im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung werden Details der Anwalts-Strategien bekannt. Apple ist offenbar im Besitz von Samsung-Dokumenten, die beweisen, dass die Koreaner wussten, dass ihre Galaxy-Serie Apples Geräten zu ähnlich sieht. Auch Google soll Samsung gewarnt haben.

Der weltweite Patent- und Geschmacksmusterkrieg zwischen Apple und Samsung tobt schon seit vielen Monaten, ohne dass einer der Kontrahenten entscheidende Bodengewinne erzielen konnte. Doch jetzt steht im Konflikt der Elektronikkonzerne am 30. Juli in Kalifornien eine Entscheidungsschlacht bevor, in der beide Seiten schwere Geschütze auffahren.

In ihren "Trial Briefs", einer Zusammenfassung der Positionen zum Prozess, zeigen sich Apple und Samsung unnachgiebig. Der Kern von Apples Vorwürfen lautet, Samsung habe sich bewusst entschieden, das iPhone und das iPad-Tablet zu kopieren. Apple fordert insgesamt 2,525 Milliarden Dollar Schadenersatz.

Samsung kontert, Apple habe bei iPhone und iPad massenhaft auf fremde Ideen zurückgegriffen. Zudem hätten sich die Kalifornier ohne zu bezahlen bei von Samsung erfundenen Technologien bedient, etwa beim Funkstandard UMTS.

Mit dieser Grafik wollen Apples Anwälte verdeutlichen, dass Samsung das iPad-Design für sein Galaxy Tab kopiert hat.

Mit dieser Grafik wollen Apples Anwälte verdeutlichen, dass Samsung das iPad-Design für sein Galaxy Tab kopiert hat.

(Foto: Screenshot)

Trotzdem ist Samsung vor dem Bezirksgericht in San Jose ganz klar in der Defensive. Zum einen hat Apple erreicht, dass das Gericht die 75-köpfigen Jury darüber unterrichtet, dass bei Samsung möglicherweise absichtlich belastende E-Mails vom Firmenserver gelöscht wurden. Wie Experte Florian Müller von Foss Patents schreibt, muss die Jury zwar diese Information nicht bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Samsung habe jetzt aber ein dickes Glaubwürdigkeitsproblem, das ein "Alptraum" für Samsungs Anwälte sein müsse.

Fehlende Unterscheidungsmerkmale

Und wie "All Things Digital", das Apples Trial Brief analysierte, berichtet, ist Apple offenbar trotz gelöschter E-Mails im Besitz von Samsung-Dokumenten, die die Verteidigung der Koreaner pulverisieren könnte. Ein Dokument aus dem Jahr 2011 belegt, dass Samsungs Design-Gruppe sich durchaus im Klaren darüber war, dass das Galaxy S "bedauerlicherweise" wie ältere iPhone-Modelle aussieht. Auch führende Designer, die das Smartphone begutachteten, warnten Samsung, dass das Galaxy S zu sehr dem iPhone ähnle und keine Unterscheidungsmerkmale aufweise.

Peinlich für Samsung dürfte aber vor allem ein Dokument sein, wonach Google bereits im Februar 2010 Samsung mitgeteilt hat, dass die Tablets "P1" und "P3" dem iPad zu sehr glichen. Vor allem für das "P3" forderte der Android-Chef daher deutliche Unterscheidungsmerkmale. "P1" und "P3" stehen für das Galaxy Tab und das Galaxy Tab 10.1.

Ganz klar: Samsungs Anwälte werden einen schweren Stand haben, aber sie sind nicht wehrlos, wie ihr Trial Brief zeigt. Sie legen unter anderem interne Design-Präsentationen aus dem Jahr 2006 vor, die eine Benutzeroberfläche zeigen, wie sie später beim iPhone verwendet wurde. Eine Vorher-Nachher-Grafik zeigt, dass Samsungs schon vor Erscheinen des iPhones Telefone mit einem ähnlichen Design entwickelte. Außerdem haben sie interne Apple-E-Mails, die beweisen könnten, dass die Kalifornier bei ihrem "revolutionären" iPhone-Design selbst abgekupfert haben - nämlich bei Sony.

Apple scheitert in Deutschland

In Deutschland musste Apple unterdessen nach einem Teilerfolg vor wenigen Tagen wieder eine Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht München wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung zurück (Az 6 U 1260/12). Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das der iPhone-Hersteller auch in anderen Verfahren unter anderem in den USA ins Feld führt. Es beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Das Patent ist sehr weitreichend und gehört zu den wichtigeren in Apples Schatztruhe.

In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das Landgericht München I Anfang des Jahres der Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus und den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung beim Oberlandesgericht.

Quelle: ntv.de, kwe/dpa

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