Handelsblatt gegen PaperboyBGH prüft Klage
Die Verlagsgruppe Handelsblatt will dem Internetsuchdienst "Paperboy" verbieten lassen, sein Online-Angebot über "deep links" zu nutzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit einer Wettbewerbsklage gegen einen Internetsuchdienst für Zeitungsnachrichten. Die Verlagsgruppe Handelsblatt will dem Suchdienst "Paperboy" verbieten lassen, sein Online-Angebot über so genannte "deep links" zu nutzen.
"Paperboy" bot seinen Nutzern nach Eingabe eines Suchwortes eine Artikelliste, über deren Links man direkt auf die jeweilige Internetseite des Artikels gelangt. Die Homepage des jeweiligen Mediums wurde dabei umgangen. Die Verlagsgruppe Handelsblatt sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht. Ein Urteil des I. Zivilsenats wird für Freitag erwartet.
Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Eike Ullmann ist für den Ausgang des Verfahrens entscheidend, ob der Suchdienst als unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte des Datenbankanbieters anzusehen ist. Er gab zu bedenken, dass in unserer Gesellschaft der "schnelle Weg zur Information im Internet" eine gewisse Bedeutung habe. Der Suchdienst fungiere hier möglicherweise nur als "Wegweiser". Dem widersprach Thomas von Plehwe, Anwalt des Verlags: "Der "deep link" ist nicht der Wegweiser, sondern der Schlüssel." Er sieht darin eine Verletzung von Urheber- und Wettbewerbsrecht.