Technik

Gerichtsurteil@-Symbol in Firmennamen nicht zulässig

12.04.2001, 17:33 Uhr

Laut Gerichtsurteil darf das @-Symbol nicht Teil eines deutschen Firmennamens sein. Der Name einer Firma dürfe keine Zeichen enthalten, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören.

Laut Gerichtsurteil darf das @-Symbol nicht Teil eines deutschen Firmennamens sein. Der Name einer Firma dürfe keine Zeichen enthalten, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören, hieß es in der Begründung.

Das entsprechende Urteil hat das Landgericht München gefällt. Einer Gesellschaft wurde damit die Eintragung ihres Namens ins Handelsregister verweigert, da diese sich mit D@B... GmbH bezeichnete.

Es gehöre zum Wesen eines Namens, dass man ihn aussprechen könne. Daher darf er keine Zeichen enthalten, die als Bildzeichen zu bewerten sind und deshalb die Namensfunktion nicht ausüben können. Das Zeichen "@" werde zwar bei Internetadressen mit der englischsprachigen Bedeutung "at" verwendet; eine allgemein übliche Verwendung mit dieser Bedeutung hält die Kammer aber für nicht gegeben.

Von der Entscheidung betroffen sind Firmen wie Met@box oder Net@g. Ein Sprecher von Net@g kündigte bereits an, das "@" endgültig aus dem Namen zu streichen. Im Falle von @-Domains, bei denen nur der Teil nach dem @-Symbol von Browsern verstanden werden kann, hatten die betroffenen Firmen vorgesorgt und ihre Domain mit 'a' anstelle des "@" registriert - eine Strategie, der so mancher Domain-Inhaber folgen dürfte.