Technik

Niederlage für Napster US-Gericht schränkt Musiktausch ein

Die US-Musiktauschbörse Napster muss im Rechtsstreit mit den US-Gerichten einen schweren Rückschlag hinnehmen. Ein Berufungsgericht in San Francisco bestätigte in Grundzügen eine einstweilige Verfügung, die die Musikindustrie im letzten Jahr angestrengt hatte.

Napster müsse in Zukunft verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu urheberrechtlich geschützen Material erhalten, hieß es in dem 58 Seiten starken Urteil. Die Tauschbörse könne für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden.

Die Schließung des Unternehmens bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig. Die einstweilige Verfügung aus dem letzten Jahr wurde von den Berufungsrichtern als überzogen bezeichnet. Die Vorinstanz habe die ursprüngliche Verfügung zu weit gefasst und müsse sie jetzt modifizieren, hieß es. Das US-Gericht gab den Fall zur Überarbeitung an das Bezirksgericht zurück.

Die Richter wiesen in ihrer Urteilsverkündung darauf hin, dass Napster Fans wissentlich ermutige, geschützte Musiktitel aus dem Netz auf ihre Rechner zu laden. Die ursprüngliche Verfügung sei jedoch in dem Sinne zu weit gefasst gewesen, als das der Musiktauschbörse die alleinige Verantwortung darüber zugeschoben wurde, dass auf ihren Seiten keine urheberrechtlich geschützten Titel kopiert, runtergeladen oder weiterverbreitet wurden. Napster könne jedoch nur dann für die Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, wenn die Tauschbörse von der Existenz der urheberrechtlich geschützten Dateien wisse und nichts gegen deren Verbreitung unternehme.

Napster kündigte derweil an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Man werde alle Möglichkeiten vor Gericht und dem US-Kongress ausschöpfen, um die Tauschbörse aufrecht zu erhalten, hieß es. Durch das jüngste Gerichtsurteil sei Napster weiterhin durch eine Schließung bedroht.

Musikindustrie begrüßt Gerichtsentscheidung

Auch wenn dem Musiktausch per Internet nicht Einhalt geboten wurde, wurde das Gerichtsurteil vom Verband der US-Musikindustrie RIAA als klarer Sieg gewertet. Das Gericht habe in jedem Punkt dem Antrag des Unternehmens stattgegeben, erklärte RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen. RIAA hatte damals den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der nach Einspruch von Napster wieder aufgehoben worden war.

Auch der zukünftige Allianz-Partner von Napster, Bertelsmann, begrüßte die Entscheidung. Das Gerichtsurteil sei ein wichtiger Schritt nach vorne, hieß es. Die Entscheidung helfe, die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen, hieß es.

Es müsse sichergestellt werden, dass Künstler, Rechteinhaber und die Musikindustrie bezahlt werden, erklärte der Medienkonzern. Gleichzeitig müsse Napster aber in die Lage versetzt werden, Millionen von Musikliebhabern einen erstklassigen Filesharing-Service anzubieten.

Im Dezember 1999 hatten Sony, Warner, BMG, EMI und Universal Napster verklagt. Die Musikkonzerne warfen dem kalifornischen Unternehmen den illegalen Vertrieb von urheberrechtlich geschützen Musiktiteln vor. Im Herbst vergangenen Jahres ging Napster eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern ein. Daraufhin zog die Bertelsmann Music Group ihre Klage zurück. Gemeinsam mit Bertelsmann soll das bislang kostenlose Napster-Angebot in ein Abonnement-System umgewandelt werden. Von den Einnahmen sollen die Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.

Mit der Software von Napster können Interessierte Musikdateien im Internet suchen und über die Website www.napster.com mit anderen Nutzern tauschen. Die Datenmengen der Stücke werden durch das Kompressionsverfahren MP3 reduziert, so dass die Übertragung der Dateien schneller erfolgen kann. Napster hat über 50 Millionen Nutzer.

Quelle: ntv.de

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