Technik

BGH stärkt Käufer Widerrufsrecht bei eBay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil haben Kunden bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, so der BGH.

In der Praxis dürfte das Urteil aber kaum Auswirkungen haben. Bereits jetzt bieten die meisten gewerblichen Händler ihre Produkte nämlich zum Festpreis inklusive Widerrufsrecht an. Da künftig bei Versteigerungen zum Höchstgebot die Käufer den Artikel einfach zurückgeben könnten, weil ihnen der Preis nicht passt, wird es also gewerbliche "Versteigerungen" nicht mehr geben.

In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay ein von einem Schmuckhändler angebotenes Diamantarmband ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Ob in solchen Fällen die Ware zurückgegeben werden kann, war umstritten, weil bei Versteigerungen kein Widerrufsrecht vorgesehen ist. Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil eBay- Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot".

Quelle: ntv.de

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