Gerichtshöfe

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Laut dem OLG Celle darf die Bausparkasse einen Vertrag kündigen, wenn der Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch kein Darlehen genutzt hat. Foto: Franziska Kraufmann
11.11.2016 07:31

Und raus bist du Bausparvertrag gekündigt?

Wegen der Niedrigzinsphase kündigen Bausparkassen ältere Bausparverträge, auch wenn sie noch nicht voll angespart sind. Ob das rechtens ist, muss erst noch der Bundesgerichtshof klären. Bis auf Weiteres gilt: Betroffene sollten der Kündigung widersprechen.

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