Zinsabschlagsteuer

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16.01.2007 13:43

Gut zu wissen, Nr. 1 Zinsabschlagsteuer zurückholen

Zum Jahresende schreiben Banken und Sparkassen die Zinsen auf Anlagekonten gut. Wenn Sie versehentlich keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, behalten die Kreditinstitute automatisch Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag ein.

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