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EU pocht auf Fluggastrechte EU-Kommission: Passagiere haben auch bei Flugausfällen wegen hoher Kerosinkosten Anspruch auf EntschädigungEU-Kommission: Passagiere haben auch bei Flugausfällen wegen hoher Kerosinkosten Anspruch auf Entschädigung

08.05.2026, 14:22 Uhr
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Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung.

Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. "Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen", bekräftigte die Brüsseler Behörde.

Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.

Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab. Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. "Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin", hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Quelle: ntv.de, dpa

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