EU stärkt FluggastrechteFlugausfall: Drittanbieter sollen Ticketpreise künftig vollständig erstatten

Wer einen Flug über einen Drittanbieter gebucht hat, soll bei Ausfällen künftig ebenso sein Geld zurück bekommen wie bei einer Buchung direkt bei der Fluggesellschaft.
Das Europaparlament stimmte am Dienstag in Straßburg für ein Gesetz, dass die Drittanbieter zur Erstattung verpflichtet. Auch angefallene Vermittlungsgebühren müssen demnach zurückgezahlt werden.
Die EU setzt mit den Regeln eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in geltendes Recht um. Auf der Internetseite der EU-Kommission soll es in Zukunft außerdem ein allgemeines Formular zum Herunterladen geben, mit dem Passagiere eine Erstattung oder Entschädigung beantragen können - egal ob Flug, Bus, Bahn oder Fähre.
Im Flugzeug dürfen Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen zudem künftig kostenlos mitfliegen. Für Bus und Bahn gibt es diese Regel schon. Außerdem soll EU-weit einheitlich definiert werden, welche Hunde als Assistenzhunde zugelassen werden.
Der Rat der 27 EU-Länder muss den Änderungen noch final zustimmen, das gilt aber als Formalie. Schon im Sommer hatten sich Rat und Europaparlament auf eine Reihe von Änderungen der Rechte für Fluggäste geeinigt, der Anspruch auf Erstattung und Entschädigung bleibt aber unverändert.