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Kein Schmerzensgeld von Biontech Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

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(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen vermeintlicher Impfschäden hat das Landgericht im pfälzischen Frankenthal abgewiesen. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200 000 Euro gefordert, wie das Gericht mitteilte.

Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an. Dabei handelt es sich um eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.

Dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war, konnte die Klägerin nach Auffassung der Zivilkammer aber nicht beweisen. Auch Beschwerden durch die behauptete Immunschwäche habe die Frau nicht hinreichend dargelegt. Die Erkrankung, die sie laut Gericht "V-Aids" (Vakzin-Aids) nannte, sei wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.

Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen - also über ein vertretbares Maß hinausgehen. Als der Impfstoff von Biontech vor der Zulassung ausführlich geprüft wurde, sei das Verhältnis von Risiko und Nutzen aber eindeutig positiv ausgefallen.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt. Betroffene von Impfschäden können sich auch an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes wenden. Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Amt. Dabei geht es um Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Heilbehandlungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

Quelle: ntv.de, dpa

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