EU-Parlament stimmt für EntlastungKleine Firmen sollen von Teilen der Verpackungsregeln ausgenommen werden

Nach zahlreichen Beschwerden aus der Industrie will das EU-Parlament die kürzlich in Kraft getretenen Verpackungsregeln für kleine Firmen lockern.
Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg dafür, kleine Unternehmen von der Pflicht zu befreien, in jedem Land einen Beauftragten für Verpackungen zu ernennen. Große Konzerne wären von der Änderung nicht betroffen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist seit Mitte August in Kraft. Sie soll den Berg an Plastikmüll in der EU verringern und führt dafür schrittweise Regeln und Verbote ein. Ab 2030 sind beispielsweise leichte Plastiktüten und -netze in Supermärkten tabu, außerdem wird Einwegplastik in der Gastronomie schrittweise verboten.
Im Onlinehandel dürfen Pakete in Zukunft nicht mehr unverhältnismäßig größer sein als ihr Inhalt. Außerdem gibt es neue Recycling-Vorgaben. Ab 2030 sollen keine Verpackungen mehr verkauft werden dürfen, die zu weniger als 70 Prozent recycelbar sind.
Laut EU-Recht müssen Hersteller überall dort, wo sie in der EU ihre Produkte verkaufen, einen Ansprechpartner für die Verpackungen haben. Verschickt eine deutsche Firma also pro Jahr auch nur ein T-Shirt nach Griechenland, müsste es dort theoretisch einen Verpackungsbeauftragten geben.
Für kleine Unternehmen ist das kaum machbar, sie sollen deshalb von der Pflicht ausgenommen werden. Das soll nach Vorstellung des Parlaments für Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro gelten. Die Änderung geht aber noch in die Verhandlungen mit dem Rat der 27 EU-Länder.