Reaktionen auf ReformpläneKrankenkassen begrüßen Reformpläne von Nina Warken, kritisieren aber Belastung der Versicherten

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt begrüßt, aber zugleich eine einseitige Belastung der Versicherten kritisiert.
Der AOK-Bundesverband bezeichnete den Gesetzentwurf am Freitag als "wirksam, aber sozial unausgewogen". Der BKK-Dachverband wandte sich insbesondere gegen die angekündigten Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten sowie die erhöhten Zuzahlungen. Eine überproportionale Belastung der Beitragszahler prangert auch die Techniker Krankenkasse an.
Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, erklärte, der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Warken greife viele zentrale Empfehlungen der Finanzkommission auf, insbesondere zur notwendigen Kostendämpfung in den großen Versorgungsbereichen Ambulante Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittel. Mit dem Dreiklang Ausgabenbegrenzung, Einnahmenorientierung und Evidenzstärkung setze die Ministerin "auf die richtigen Prämissen".
Allerdings löse der vorliegende Referentenentwurf das Versprechen, sich bei den geplanten Maßnahmen vor allem auf die Ausgaben zu fokussieren und Belastungen der Beitragszahlenden nach Möglichkeit zu vermeiden, "nicht ausreichend ein", kritisierte Reimann. Mit der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohten den Versicherten zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.
Mit der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würden zwar auch Gutverdienende belastet. Diese Maßnahme schmälere allerdings auch die Attraktivität der Gesetzlichen Krankenversicherung "und könnte die Abwanderung der Besserverdienenden in die Private Krankenversicherung provozieren". Am Ende bedeute dies erneut eine Belastung der Beitragszahlenden, erklärte Reimann.
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen nannte den Gesetzentwurf einen "soliden Auftakt für die Rettungsmission der GKV". Die Hauptkostentreiber im System würden in die Pflicht genommen, "wenngleich hier durchaus noch mehr möglich gewesen wäre", erklärte der Verband. Umso wichtiger sei es jetzt, dass das Gesetz im weiteren Verfahren nicht noch weiter verwässert werde.