Neue EU-VerpackungsverordnungKritik an neuen EU-Regeln für grenzüberschreitenden Handel

Die neuen EU-Vorschriften für Verpackungen sorgen für viel Diskussion: Wer in mehrere Mitgliedsländer verkaufen will, muss sich künftig dort jeweils einzeln registrieren und einen Bevollmächtigten benennen.
Das schreibt die ab heute geltende neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vor. Gerade für Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Firmen könne dies dazu führen, dass sich der Verkauf in andere Mitgliedstaaten wirtschaftlich nicht mehr lohnt, kritisieren die Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Niclas Herbst und Angelika Niebler.
In einem Brief an EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall fordern sie: "Der europäische Binnenmarkt darf durch die Umsetzung der PPWR nicht erneut geschwächt oder fragmentiert werden." Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. "Wenn Unternehmen bereits für kleine Verpackungsmengen in mehreren Mitgliedstaaten jeweils eigene Registrierungen, Bevollmächtigte, Meldungen und Gebühren benötigen, entstehen dadurch neue Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel", so die Unionspolitiker weiter.