Vor allem aus ChinaNach Betrugsfällen wird NS-Opfer-Einbürgerungsverfahren geprüft

Kriminelle sollen sich als Opfer der Nationalsozialisten ausgegeben haben, um so an deutsche Pässe zu gelangen. Das entsprechende Einbürgerungsverfahren steht jetzt auf dem Prüfstand.
Nach Betrugsfällen im Zusammenhang mit der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung für Opfer von NS-Unrecht müssen Antragsteller derzeit möglicherweise länger auf ihren deutschen Pass warten. Das Bundesverwaltungsamt überprüfe die Prozesse des Verfahrens, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. "Es kann daher im Prüfprozess und bei der Urkundenaushändigung durch die Auslandsvertretungen vorübergehend zu Verzögerungen kommen." Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung gemäß Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes haben Menschen, "denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge".
Anlass für die Überprüfung des Einbürgerungsverfahrens seien "bekannt gewordene kriminelle Fälschungs- und Täuschungsaktivitäten", teilte das Ministerium weiter mit. Ziel ist es demnach, das Verfahren gegen entsprechende kriminelle Aktivitäten weiter abzusichern. Anfang September hatte der "Spiegel" berichtet, dass sich in den vergangenen Jahren Betrüger vor allem aus China deutsche Pässe erschlichen hätten. Sie gaben sich demnach als Nachfahren von Jüdinnen und Juden aus. Nach Informationen des Magazins sind die deutschen Auslandsvertretungen - die Botschaften und Konsulate - dazu angehalten, vorerst keine Einbürgerungsurkunden auszugeben und entsprechende Zeremonien zu verschieben.
Laut früheren Angaben des Bundesinnenministeriums wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt mehr als 100.000 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung gestellt; im selben Zeitraum erhielten auf dieser Rechtsgrundlage gut 52.000 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit.
"Uns ist bewusst, dass längere Bearbeitungszeiten für die Antragstellenden und ihre Familien eine hohe Belastung darstellen können", teilte der Ministeriumssprecher mit. Dies gelte in besonderer Weise für dieses Verfahren, das der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts diene. "Gerade aus dieser besonderen historischen Verantwortung heraus ist es jedoch erforderlich, die Integrität des Verfahrens bestmöglich zu schützen."