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Zuständigkeiten überschrittenUrteil: München darf Mietwagenunternehmen keinen Mindestpreis vorschreiben

09.10.2026, 16:08 Uhr
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Uber-Fahrten mussten sich in München zuletzt am Taxipreis orientieren.

Auch in München darf die Stadt Mietwagenunternehmen keinen Mindestpreis vorschreiben.

Das Verwaltungsgericht der bayerischen Hauptstadt gab in fünf am Donnerstagabend bekannt gegebenen Eilbeschlüssen den Anträgen mehrerer Unternehmen statt. Die Vorschrift ist demnach rechtswidrig, weil sie auch in Bereichen gilt, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadtverwaltung liegen. Ähnlich hatte im Juli bereits das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die Stadt München hatte mittels einer Allgemeinverfügung Mietwagenunternehmen dazu verpflichtet, ab dem 4. Juli den Fahrgästen ein von ihr festgelegtes Mindestbeförderungsentgelt zu berechnen. Das Gericht monierte nun, dass der Mindestpreis auch für Fahrten gilt, bei denen der Start- oder Endpunkt außerhalb des Stadtgebiets liegt. Auch könne die Wegstrecke bei einer Fahrt innerhalb der Stadt über "Gebiete anderer Genehmigungsbehörden" führen - etwa eine Autobahn.

Die Landeshauptstadt habe somit ihre Zuständigkeiten überschritten, erklärte das Gericht. Die gesamte Allgemeinverfügung sei deshalb rechtswidrig, weil die speziell monierten Punkte auch nicht abzutrennen seien. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadt München kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Im Fall der Kölner Regelung hatte das dortige Verwaltungsgericht vor allem bemängelt, dass die Stadtverwaltung den Mindestpreis für Mietwagenanbieter an den örtlichen Taxitarif gebunden hatte. Die rechtliche Verknüpfung dieser beiden Dienstleistungen sei nicht zulässig. Auch den Geltungsbereich der Regelung, der über das Kölner Stadtgebiet hinaus ging, kritisierten die Richter.

Quelle: ntv.de, AFP

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