Rechtswidrige PreisvorgabenKartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Amazon

Amazon vertreibt nicht nur direkt Produkte, sondern auch als Plattform für andere Einzelhändler auf seinem Marketplace. Die dort gesetzten Preisobergrenzen hält das Bundeskartellamt jedoch für rechtswidrig. Nun soll der US-Konzern eine Millionenstrafe zahlen.
Das Bundeskartellamt geht wegen Preisobergrenzen für Angebote von unabhängigen Händlern gegen Amazon vor. Die Behörde untersagte dem weltgrößten Online-Händler diese Praxis auf "Amazon Marketplace". "Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig." Amazon reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung und will sie anfechten.
Sein Haus mache zudem erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, die durch kartellwidriges Verhalten erzielten Gewinne abzuschöpfen, sagte Mundt. Da Amazon bislang an den Preisobergrenzen festhalte, fordere die Behörde vorerst 59 Millionen Euro ein. Der Konzern habe einen Monat Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Amazon verkauft nicht nur zahlreiche Produkte direkt, sondern bietet mit "Amazon Marketplace" auch eine Vertriebsplattform für andere Einzelhändler an. Dort setze der US-Konzern statistische Modelle ein, anhand derer "dynamische, wechselnde Preisobergrenzen" für Angebote Dritter berechnet werden, erläuterte das Kartellamt. Würden diese überschritten, fielen die Produkte aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld heraus oder würden komplett vom Marketplace entfernt. Die Parameter für die Berechnungen seien aber nicht transparent.
Amazon kündigt Beschwerde an
Amazon unterliegt als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einer verschärften Regulierung. Im Herbst 2024 hatte das Kartellamt bei 2000 repräsentativ ausgewählten Online-Händlern eine Befragung zu den Preiskontrollen Amazons angestoßen. Auf den Ergebnissen dieser Erhebung basiert die aktuelle Entscheidung der Behörde.
"Wir werden gegen diese beispiellose behördliche Entscheidung Beschwerde einlegen", sagte Rocco Bräuniger, Country Manager bei Amazon.de. In der Zwischenzeit werde Amazon den Store "wie gewohnt" weiterbetreiben. Wenn Amazon nun alleinig dazu verpflichtet werde, "nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise im Store zu bewerben, führt dies zu einem schlechten Einkaufserlebnis", fügte er hinzu.