Wirtschaft

Plädoyers im Audi-Prozess Ankläger fordert Bewährung für Ex-Audi-Chef Stadler

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Zwei Jahre Haft auf Bewährung und die Zahlung von 1,1 Millionen Euro fordert die Staatsanwaltschaft für Ex-Audi-Chef Stadler.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung und die Zahlung von 1,1 Millionen Euro fordert die Staatsanwaltschaft für Ex-Audi-Chef Stadler.

(Foto: picture alliance/dpa/Pool AP)

Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlung biegt der Prozess um manipulierte Abgasanlagen bei Audis Dieselfahrzeugen auf die Zielgerade ein. Ob es einen Hauptverantwortlichen gibt, ist für die Staatsanwaltschaft inzwischen zweifelhaft. Zu viele seien im Konzern in die falsche Richtung gelaufen.

Die Staatsanwaltschaft hat im Audi-Prozess zwei Haftstrafen mit und eine ohne Bewährung gefordert. Für den ehemaligen Chef des Autobauers, Rupert Stadler, plädierte Staatsanwalt Nico Petzka in München auf zwei Jahre Haft auf Bewährung und die Zahlung von 1,1 Millionen Euro. Für den ehemaligen Leiter der Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, forderte er drei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung, für einen ebenfalls angeklagten Ingenieur zwei Jahre auf Bewährung und 50.000 Euro.

Bereits zu Beginn seines mehrstündigen Plädoyers hatte Petzka gesagt, dass er die Angeklagten nicht als die Hauptverantwortlichen für den Dieselskandal sieht. Es sei "überhaupt zweifelhaft", ob es in einer so komplexen Struktur überhaupt den oder die in strafrechtlicher Hinsicht Hauptverantwortlichen geben könne, "wenn im Unternehmen so viele Beteiligte in die falsche Richtung laufen". Dies müsse man auch bei der strafrechtlichen Bewertung im Hinterkopf behalten. Andererseits betonte Petzka die hohen Schäden und die "massive Umweltsauerei" durch den Skandal.

Der Prozess dreht sich um manipulierte Abgasanlagen bei Dieselfahrzeugen. Hatz und dem Ingenieur wird eine Beteiligung daran vorgeworfen. Bei Stadler lautet der Vorwurf dagegen nur, den Verkauf der Fahrzeuge in Deutschland nicht rechtzeitig gestoppt zu haben.

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Jeder der ursprünglich vier Angeklagten hat im Verlauf des Prozesses, der im Herbst 2020 begonnen hatte, ein Geständnis abgelegt. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt, bei Stadler und dem Ingenieur gab es vor den Geständnissen Verständigungen zwischen Angeklagten, Gericht und Staatsanwaltschaft zum Strafmaß. Der ehemalige Audi-Chef hatte davor lange seine Unschuld beteuert.

Erst im Frühjahr, nach einem Hinweis des Gerichts, dass ihm eine Haftstrafe drohen könnte, änderte er seine Position und räumte die Vorwürfe ein. Bei Hatz hatte die Staatsanwaltschaft eine vom Gericht angestrebte Verständigung abgelehnt, die ebenfalls Bewährung im Gegenzug für ein Geständnis beinhalten sollte. Petzka sprach davon, dass diese "zu maßvoll" gewesen wäre. Seine Forderung fiel dementsprechend höher aus.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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